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Ausgabe-Nr. 1 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3 setzung möglich. Künftig werden in diesem Bereich auch Wahlgräber, in denen bis zu zwei Beisetzungen möglich sind angeboten. Die bis zum 31.12.2016 erworbenen Urnennischenreihengräber, können auf Antrag ausnahmsweise nachträglich gegen Gebühr in ein Urnennischenwahlgrab umgewandelt werden. Zudem ist von den Bürger und Bürgerinnen der Wunsch an die Stadtverwaltung herangetragen worden, die Wahlgrabstätten auch nach Ablauf der Nutzungszeit (30 Jahre) noch bestehen zu lassen. Gegen die Zahlung einer entsprechenden Gebühr wird diese erneute Verleihung des Nutzungsrechts auf Antrag künftig möglich sein. Dieses Recht werden nicht nur die ab dem 01.01.2017 erworbenen Wahlgrabstätten haben. Für alle Wahlgrabstätten, deren Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist und deren Grabfelder aufgrund von erforderlichen Umgestaltungen nicht gesperrt sind, wird diese erneute Verleihung nach Ablauf der Nutzungszeit ebenfalls auf Antrag möglich sein. Als weitere Neuerung können in Erdwahlgräbern künftig neben zwei Erdbestattungen auch noch bis zu zwei Urnen hinzubestattet werden. In Erdurnenwahlgräbern sind nun bis zu vier Beisetzungen möglich. Im Bereich der Grabgestaltung gab es neben den neu zur Verfügung gestellten gestaltungsfreien Grabfeldern auf allen städtischen Friedhöfen im Stadtgebiet, weitreichende Anpassungen im Bereich der Gestaltungsvorschriften. Die Vielzahl der bisher sehr konkreten Vorschriften wird durch ein Mindestmaß ersetzt. Künftig werden für die Grabmale lediglich noch Höhe und Breite, ohne die Beachtung von Ansichtsflächen, vorgegeben. Zudem werden nur noch Materialien, welche sich nicht als Grabmal eignen, ausgeschlossen. Im Bereich des Urnenbaums und der Urnenwand werden in Zukunft auf der Grabplatte bzw. des Sockels der Urnenwand Grabschmuck vorübergehend und in geringem Umfang geduldet. Sollten die notwendigen Pflegearbeiten beeinträchtigt werden, wird dieser Grabschmuck auch weiterhin durch die Stadt ersatzlos entfernt. Neben der Anpassung der Friedhofssatzung ist auch die Gebührenkalkulation überprüft worden. Gesetzlich ist die Verwaltung dazu verpflichtet, zur Aufgabenerfüllung der städtischen Friedhöfe, die Einnahmen durch Entgelte zu beschaffen. Aufgrund der gestiegenen Kosten war somit nach rd. 10 Jahren auch das Gebührenverzeichnis entsprechend anzupassen. Die neue Friedhofssatzung sowie das Gebührenverzeichnis für das Bestattungswesen werden in vollem Umfang ab dem 01.01.2017 auf der städtischen Homepage einsehbar sein. Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung sehr gerne zur Verfügung. Energie Sachsenheim Energie Sachsenheim liefert saubere Energie Im Zuge der Energiewende nimmt die Bedeutung der Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen immer mehr zu. Neben Biomasse, Wind- und Solarenergie spielt dabei auch die Wasserkraft eine wichtige Rolle. Laut Bundesregierung trägt die Wasserkraft bereits heute schon 19,9 % zum Anteil der Energiegewinnung aus regenerativen Quellen in Deutschland bei. Nicht zuletzt liegt das daran, dass die Technologie der Stromerzeugung aus Wasserkraft lange Tradition hat und somit ausgereift ist. Auch die Energie Sachsenheim setzt auf diesen umweltfreundlichen Strom und fördert die Wasserkraft. Die günstigen HERO-Tarife bestehen zu 100% aus Wasserkraft. Denn wir möchten Sie, als Bürger der Stadt, natürlich gut versorgt wissen! Frau Andrea Fink. Mit den günstigen HERO-Tarifen fördern Sie dabei nicht nur die Reduzierung der Stromerzeugung aus fossilen oder atomaren Ressourcen, Sie schonen dabei auch noch Ihren Geldbeutel und können mit unserer Nettopreisgarantie bis 31.12.2019 langfristig planen. Mit unserem Sondertarif HEROfamily können Sie dabei im Vergleich zu Ihrem Grundversorger bei einem Stromverbrauch von 3.800 kWh bis zu 150,00 € / Jahr sparen! Informieren Sie sich jetzt auf unserer Homepage unter www.energie-sachsenheim. de oder kontaktieren Sie unsere Vertriebsmitarbeiterin Ricarda Becker. Gerne steht Sie Ihnen per Mail unter r.becker@energie-sachsenheim. de, telefonisch unter 07147 9607 56621 oder persönlich zu den Beratungszeiten zur Verfügung! Die Zeiten können Sie unserer Homepage entnehmen. Stadtbücherei Nächster Vorlesetermin Die Kulturmanagerin der Stadt Sachsenheim, Frau Andrea Fink, hat schon mal in unserem Vorlesesessel Platz genommen. Aber sie wird nicht am Samstag, den 14. Januar vorlesen. Das macht nämlich Frau Simon-Burger. Es werden ab 11.00 Uhr 2 Bilderbücher vorgelesen. Die kostenlose Veranstaltung dauert ca. 30 Minuten. Eine Anmeldung ist nicht nötig Sportvereine DLRG OG Sachsenheim Schwimmtraining Unser Schwimmtraining findet zu den gewohnten Zeiten statt. Am Montag den 9. Januar 2017 geht es wieder los. Die Aquafitnessgruppe trifft sich an diesem Abend zum Auftakt ins neue Jahr und zum gemütlichen Beisammensein ab 18.30 Uhr im Kleintierzüchterheim in der Metterstr. Die Übungsstunde im Wasser beginnt am 16. Januar um 20.55 Uhr. Es sind auch neue Teilnehmer eingeladen die das gerne einmal ausprobieren möchten, einfach kommen und mitmachen. SCHWIMMKURS Wie bereits berichtet haben wir einen sehr erfolgreichen Schwimmkurs hinter uns. Aus diesem Grund wurde unsere Warteliste kleiner und es besteht wieder die Möglichkeit Ihr Kind ab 6 Jahren für einen der nächsten Kurse anzumelden. TV Großsachsenheim TVG sammelt wieder Altpapier Seine halbjährliche Altpapiersammlung führt am Samstag, 21. Januar der Turnverein Großsachsenheim in Großsachsenheim durch. Bitte das Altpapier gebündelt oder in Kartons verpackt bis spätestens 8.30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitstellen. Bei Schnee oder Regen möglichst mit Folie abdecken. Gesammelt werden Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte usw. Selbstanlieferer können ihr Altpapier von 9.00 bis 12.00 Uhr beim Container auf dem Parkplatz beim Hallenbad in Großsachsenheim abgeben. Da für die Altpapiersammlung ein Teil des Parkplatzes am Hallenbad zwei Tage belegt wird, stehen leider weniger Parkplätze zur Verfügung. Insbesondere Langzeitparker werden gebeten, die Absperrungen zu beachten und rechtzeitig andere Parkmöglichkeiten zu nutzen. Der Erlös kommt dem TVG und hier nicht zuletzt der Kinder- und Jugendarbeit zu Gute. Die Altpapiersammlung wird wie in den letzten Jahren auch im Jahr 2017 im Januar und im Juli durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung der TVG-Altpapiersammlung ist der unermüdliche Arbeitseinsatz vieler TVG-Mitglieder, die alle ehrenamtlich tätig sind und denen der TVG hierfür sehr herzlich dankt. Wochenmarkt Wochenmarkt entfällt am Dreikönigstag Der Wochenmarkt findet freitags zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr in der Fußgängerzone im Bereich der Lammstraße statt. Neben Eiern, Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte, Obst und Gemüse sowie mediterrane Spezialitäten angeboten. Am Freitag, den 06.01.2017 entfällt der Markt aufgrund des Feiertages. Ab 13.01.2017 freuen sich die Marktbeschicker dann wieder jeden Freitag zu den oben genannten Zeiten über Ihren Besuch! Fundsachen ☂ 1 gelbes Kinderfahrrad 1 Schlüssel mit Anhänger: "50 Jahre BW" Sie können Ihre Fundsachen während der Öffnungszeiten beim Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3 abholen. Allgemeine Schornsteinreinigung Die nächste allgemeine Schornsteinreinigung findet wie folgt statt: Stadtteil Hohenhaslach ab 10.01.2017 Schornsteinfegermeister Udo Kachel, Heigelinsmühle 22, 74363 Güglingen, Tel. 07135/14262 Nächste Erscheinungstermine Nachrichtenblatt Nr. 02 am 20.01.2017 Redaktionsschluss 16.01., 10 Uhr Nachrichtenblatt Nr. 03 am 03.02.2017 Redaktionsschluss 30.01., 10 Uhr Kein Nachrichtenblatt erhalten? Setzen Sie sich mit unserem Leserservice in Verbindung. Tel.: 07142/403-231 Fax.: 07142/403-122 E-Mail: vertrieb@bietigheimerzeitung.de IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Sachsenheim, Rathaus, 74343 Sachsenheim Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Horst Fiedler oder sein Vertreter im Amt. Tel. (07147) 28-100 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anja Deters, Bietigheim-Bissingen Anzeigenberatung und - verkauf: Tel. (07142) 403-0, Fax 403-125 Gesamtherstellung, Druck und Vertrieb: Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim mbh, Kronenbergstr. 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Das Nachrichtenblatt erscheint kostenlos freitags alle 14 Tage. ¦ Fortsetzung von Seite 1


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