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Ausgabe-Nr. 1 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 6 In diesem Jahr findet die Ehrung der verdienten Personen und erfolgreichen Sportler/innen der Sachsenheimer Vereine für das Jahr 2016 im Rahmen der SKS Jahresfeier statt. Herr Bürgermeister Fiedler verleiht diese wichtige Auszeichnung für ehrenamtliche und sportliche Leistungen am Samstag, 01. April 2017 in der Mehrzweckhalle Kleinsachsenheim statt. Wir bitten Sie, sich und andere Personen nur dann zur Ehrung vorzuschlagen, wenn die erbrachte Leistung tatsächlich den Richtlinien entspricht. Außerhalb der Richtlinien kann keine Ehrung erfolgen. Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie verdienter Personen der Sachsenheimer Vereine 1. Grundsatz Die Stadt Sachsenheim ehrt alljährlich ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, sowie sonstige Personen, die sich in den örtlichen Sport-, Kultur- oder sonstigen Vereinen besonders verdient gemacht haben. Geehrt werden solche Sportlerinnen und Sportler, die für einen Sachsenheimer Verein starten oder ihren Wohnsitz in Sachsenheim haben für einen auswärtigen Verein antreten. 2. Empfänger Es werden geehrt: Meisterschaftsteilnehmer, die - an einer Olympiade teilnahmen - bei einer weltweiten, europäischen, deutschen Meisterschaft den 1. - 6. Platz - bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. - 3. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 1. - 3. Platz - bei einer Bezirksmeisterschaft den 1. Platz - Kinder und Jugendliche, die bei einer Kreismeisterschaft den 1. Platz - in deutschen Bestenlisten die Plätze 1 – 6 - in württembergischen Bestenlisten die Plätze 1 – 3 belegten. Darüber hinaus werden Teilnehmer geehrt, die - bei einem deutschen Turnfest den 1. - 6. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäbischen Turnerbundes den 1. - 3. Platz (Meisterschaft) - Kinder und Jugendliche, die bei einer Gaumeisterschaft des Turngaus Neckar/Enz den 1. Platz belegten. Es muss sich jeweils um Meisterschaften von Verbänden handeln, die dem Württembergischen Landessportbund oder dem Deutschen olympischen Sportbund (DOSB) angehören. Es müssen bei Erwachsenen mind. 4 Teilnehmer bei Einzelwettbewerben und 4 bei Mannschaftswettbewerben am Start sein. Sportlerinnen und Sportler, die - in eine Olympiamannschaft - in eine deutsche Nationalmannschaft - in eine Baden-Württ. bzw. Württ. Auswahl berufen wurden. und Sportler, die - Sportlerinnen einen Welt-, Europarekord - einen deutschen Rekord - einen baden-württembergischen Rekord aufgestellt haben. Mannschaften, die - in die höchste Klasse des Bezirks oder eine höhere Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind. Dabei muss die neue Spielklasse (Bezirk) das Gebiet mehrerer Landkreise umfassen. - einen Meistertitel (mindestens Bezirksmeistertitel) erreicht haben (Nr. 2a) Vereinsfunktionäre, Trainer oder sonstige Personen, die sich in den örtlichen Sport-, Kultur- oder sonstigen anerkannten Vereinen (anerkannt im Rahmen der städtischen Vereinsförderung) besonders verdient gemacht haben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereines oder einer Organisation oder - 15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in wesentlicher Funktion eines Vereins oder einer Organisation - gleichrangige Tätigkeiten können zusammengerechnet werden. Als wesentliche Funktion gelten: - Mitglied des Vorstandes - Tätigkeit als Übungsleiter - Tätigkeit als Jugendleiter - Tätigkeit als Kassier - Tätigkeit als Schriftführer/Pressewart Soweit sich Tätigkeiten der o.g. Art überschneiden oder zugleich ausgeübt werden, können sie nur einmal berücksichtigt werden. Als ehrenamtlich gelten alle Tätigkeiten, die nicht gegen Entgelt ehrenamtlich ausgeübt werden. Unkostenersatz ist einem Entgelt nicht gleichzustellen, sofern dieser 8,00 1 je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt. Die Entscheidung über eine solche Ehrung trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats auf der Grundlage der Richtlinien über die Ausgestaltung und Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V.. Soweit es die Umstände des Einzelfalls erfordern, kann der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen Kriterien abweichende Ehrung vornehmen. 3. Auszeichnung a) Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung von Erinnerungsmedaillen in Gold, Silber und Bronze und durch Ehrenurkunden. b) Die Medaillen werden in jeder Stufe an dieselben Sportlerinnen und Sportler, Mannschaften, Funktionäre, Trainer und sonstige Personen nur einmal verliehen. Bei weiteren Ehrungen werden Urkunden ausgehändigt. c) Sind Mannschaften Empfänger einer Auszeichnung, erhält jeder Beteiligte eine Medaille bzw. Urkunde, wobei Ersatzleute, bei einer Erringung des Ehrenplatzes mitgewirkt haben, ebenfalls berücksichtigt werden. Die Mannschaftsstärke darf dadurch um nicht mehr als 25% überschritten werden. d) Hat der Empfänger zum Zeitpunkt der Ehrung Erfolge für verschiedene Auszeichnungsstufen erreicht, erhält er die Auszeichnung der höchsten erreichten Auszeichnungsstufe. e) Ist es zweifelhaft, ob nach den Richtlinien eine Ehrung erfolgen kann, entscheidet darüber endgültig der Verwaltungsausschuss. 4. Medaillen Gold An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und -Sportler, Mannschaften), die - an einer Olympiade teilnahmen - an einer Welt,- Europa- oder Deutschen Meisterschaft den 1. – 3. Platz belegten - an einer deutschen Meisterschaft den 1. Platz belegten. Silber An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und Sportler, Mannschaften), die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 2. und 3. Platz - bei einem Deutschen Turnfest den 1. und 2. Platz - bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 1. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft) den 1. Platz belegten. An Sportlerinnen und Sportler, die - in einer deutschen Bestenliste die Plätze 1 und 2 belegten. An Sportlerinnen und Sportler, die - in eine deutsche Nationalmannschaft berufen wurden. Bronze An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und -Sportler, Mannschaften), die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 4. - 6. Platz - bei einem Deutschen Turnfest den 3. - 6. Platz - bei einer Süddeutschen Meisterschaft den 2. - 3. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 2. – 3. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft) den 2. und 3. Platz - bei einer Bezirks-, (Kreis- oder Gau)meisterschaft des Turngaus Neckar/Enz den 1. Platz belegten - an Kinder und Jugendliche, die bei einer Bezirks, Kreis- oder Gaumeisterschaft des Turngaus Neckar/Enz den 1. Platz belegten An Sportlerinnen und Sportler, die - in eine Baden-Württ. bzw. Württ. Auswahl berufen wurden. An Mannschaften, die - erstmals in die höchste Klasse des Bezirks oder eine höhere Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind 5. Mit einer Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze können auch besonders verdiente Personen gemäß Ziffer 2 e) ausgezeichnet werden.Die Entscheidung hierüber trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates. 6. Ehrenurkunden Alle Geehrten erhalten eine Ehrenurkunde. 7. Ermittlung und Durchführung Die Vereine melden ihre Vorschläge über die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler, Mannschaften und Trainer, Funktionäre oder sonstige Personen an die Stadt Sachsenheim. Die Ehrung findet jährlich in angemessenem Rahmen statt. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinien finden erstmals für Leistungen im Jahre 2010 bzw. für Leistungen in den Wettbewerbsrunden 2009/2010 Anwendung. Soweit es die Umstände des Einzelfalls erfordern, kann der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen Kriterien abweichende Ehrung vornehmen. Senden Sie das Formular bitte für die Nachmeldung vollständig ausgefüllt bis spätesten 23. Januar 2017 an die Stadtverwaltung Sachsenheim, Bildung Betreuung Bürgerengagement Äußerer Schlosshof 5, 74343 Sachsenheim oder an folgende E-Mail-Adresse: i.ott@sachsenheim.de. Wenn Sie Zeitungsausschnitte oder sonstige Informationen über die errungenen Leistungen haben, senden Sie diese in Kopie gerne mit, damit wir möglichst umfangreich über die Erfolge informiert sind. AnSmpelodurntgl ezurre Shporrutlnergeh r2un0g1 25017 In diesem Jahr findet die Ehrung der verdienten Personen und erfolgreichen Sportler/innen der Sachsenheimer Vereine für das Jahr 2014 im Rahmen des Heimatfestes statt. Herr Bürgermeister Fiedler verleiht diese wichtige Auszeichnung für ehrenamtliche und sportliche Leistungen am Freitag, dem 03. Juli 2015 in der Kelter Hohenhaslach. Wir bitten Sie, sich und andere Personen nur dann zur Ehrung vorzuschlagen, wenn die erbrachte Leistung tatsächlich den Richtlinien entspricht. Außerhalb der Richtlinien kann keine Ehrung erfolgen. Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie verdienter Personen der Sachsenheimer Vereine 1. Grundsatz Die Stadt Sachsenheim ehrt alljährlich ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, sowie sonstige Personen, die sich in den örtlichen Sport-, Kultur- oder sonstigen Vereinen besonders verdient gemacht haben. Geehrt werden solche Sportlerinnen und Sportler, die für einen Sachsenheimer Verein starten oder ihren Wohnsitz in Sachsenheim haben für einen auswärtigen Verein antreten. 2. Empfänger Es werden geehrt: a) Meisterschaftsteilnehmer, die - an einer Olympiade teilnahmen - bei einer weltweiten, europäischen, deutschen Meisterschaft den 1. - 6. Platz - bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. - 3. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 1. - 3. Platz - bei einer Bezirksmeisterschaft den 1. Platz - Kinder und Jugendliche, die bei einer Kreismeisterschaft den 1. Platz - in deutschen Bestenlisten die Plätze 1 – 6 - in württembergischen Bestenlisten die Plätze 1 – 3 belegten. Darüber hinaus werden Teilnehmer geehrt, die - bei einem deutschen Turnfest den 1. - 6. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäbischen Turnerbundes den 1. - 3. Platz (Meisterschaft) - Kinder und Jugendliche, die bei einer Gaumeisterschaft des Turngaus Neckar/Enz den 1. Platz belegten. Es muss sich jeweils um Meisterschaften von Verbänden handeln, die dem Württembergischen Landessportbund oder dem Deutschen olympischen Sportbund (DOSB) angehören. Es müssen bei Erwachsenen mind. 4 Teilnehmer bei Einzelwettbewerben und 4 bei Mannschaftswettbewerben am Start sein. b) Sportlerinnen und Sportler, die - in eine Olympiamannschaft - in eine deutsche Nationalmannschaft - in eine Baden-Württ. bzw. Württ. Auswahl berufen wurden. c) und Sportler, die - Sportlerinnen einen Welt-, Europarekord - einen deutschen Rekord - einen baden-württembergischen Rekord aufgestellt haben. d) Mannschaften, die - in die höchste Klasse des Bezirks oder eine höhere Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind. Dabei muss die neue Spielklasse (Bezirk) das Gebiet mehrerer Landkreise umfassen. - einen Meistertitel (mindestens Bezirksmeistertitel) erreicht haben (Nr. 2a) e) Vereinsfunktionäre, Trainer oder sonstige Personen, die sich in den örtlichen Sport-, Kultur- oder sonstigen anerkannten Vereinen (anerkannt im Rahmen der städtischen Vereinsförderung) besonders verdient gemacht haben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereines oder einer Oganisation oder - 15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in wesentlicher Funktion eines Vereins oder einer Organisation - gleichrangige Tätigkeiten können zusammengerechnet werden. Als wesentliche Funktion gelten: - Mitglied des Vorstandes - Tätigkeit als Übungsleiter - Tätigkeit als Jugendleiter - Tätigkeit als Kassier - Tätigkeit als Schriftführer/Pressewart Soweit sich Tätigkeiten der o.g. Art überschneiden oder zugleich ausgeübt werden, können sie nur einmal berücksichtigt werden. Als ehrenamtlich gelten alle Tätigkeiten, die nicht gegen Entgelt ehrenamtlich ausgeübt werden. Unkostenersatz ist einem Entgelt nicht gleichzustellen, sofern dieser 8,– c je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt. Die Entscheidung über eine solche Ehrung trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats auf der Grundlage der Richtlinien über die Ausgestaltung und Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden- Württemberg in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V.. Soweit es die Umstände des Einzelfalls erfordern, kann der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen Kriterien abweichende Ehrung vornehmen. 3. Auszeichnung a) Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung von Erinnerungsmedaillen in Gold, Silber und Bronze und durch Ehrenurkunden. b) Die Medaillen werden in jeder Stufe an dieselben Sportlerinnen und Sportler, Mannschaften, Funktionäre, Trainer und sonstige Personen nur einmal verliehen. Bei weiteren Ehrungen werden Urkunden ausgehändigt. c) Sind Mannschaften Empfänger einer Auszeichnung, erhält jeder Beteiligte eine Medaille bzw. Urkunde, wobei Ersatzleute, bei einer Erringung des Ehrenplatzes mitgewirkt haben, ebenfalls berücksichtigt werden. Die Mannschaftsstärke darf dadurch um nicht mehr als 25% überschritten werden. d) Hat der Empfänger zum Zeitpunkt der Ehrung Erfolge für verschiedene Auszeichnungsstufen erreicht, erhält er die Auszeichnung der höchsten erreichten Auszeichnungsstufe. e) Ist es zweifelhaft, ob nach den Richtlinien eine Ehrung erfolgen kann, entscheidet darüber endgültig der Verwaltungsausschuss. 4. Medaillen Gold An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und -Sportler, Mannschaften), die - an einer Olympiade teilnahmen - an einer Welt,- Europa- oder Deutschen Meisterschaft den 1. – 3. Platz belegten - an einer deutschen Meisterschaft den 1. Platz belegten. Silber An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und Sportler, Mannschaften), die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 2. und 3. Platz - bei einem Deutschen Turnfest den 1. und 2. Platz - bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 1. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft) den 1. Platz belegten. An Sportlerinnen und Sportler, die - in einer deutschen Bestenliste die Plätze 1 und 2 belegten. An Sportlerinnen und Sportler, die - in eine deutsche Nationalmannschaft berufen wurden. Bronze An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen und -Sportler, Mannschaften), die - bei einer Deutschen Meisterschaft den 4. - 6. Platz - bei einem Deutschen Turnfest den 3. - 6. Platz - bei einer Süddeutschen Meisterschaft den 2. - 3. Platz - bei einer Baden-Württ. bzw. Württ. Meisterschaft den 2. – 3. Platz - bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft) den 2. und 3. Platz - bei einer Bezirks-, (Kreis- oder Gau)meisterschaft des Turngaus Neckar/Enz den 1. Platz belegten - an Kinder und Jugendliche, die bei einer Bezirks-, Kreis- oder Gaumeisterschaft des Turngaus Neckar/ Enz den 1. Platz belegten An Sportlerinnen und Sportler, die - in eine Baden-Württ. bzw. Württ. Auswahl berufen wurden. An Mannschaften, die - erstmals in die höchste Klasse des Bezirks oder eine höhere Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind 5. Mit einer Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze können auch besonders verdiente Personen gemäß Ziffer 2 e) ausgezeichnet werden.Die Entscheidung hierüber trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates. 6. Ehrenurkunden Alle Geehrten erhalten eine Ehrenurkunde. 7. Ermittlung und Durchführung Die Vereine melden ihre Vorschläge über die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler, Mannschaften und Trainer, Funktionäre oder sonstige Personen an die Stadt Sachsenheim. Die Ehrung findet jährlich in angemessenem Rahmen statt. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinien finden erstmals für Leistungen im Jahre 2010 bzw. für Leistungen in den Wettbewerbsrunden 2009/2010 Anwendung. Soweit es die Umstände des Einzelfalls erfordern, kann der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Sport- und Kulturgemeinschaft Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen Kriterien abweichende Ehrung vornehmen. Senden Sie das Formular bitte für die Nachmeldung vollständig ausgefüllt bis spätesten 16. April 2015 an die Stadtverwaltung Sachsenheim, Bildung Betreuung Bürgerengagement Äußerer Schlosshof 5, 74343 Sachsenheim oder an folgende E-Mail-Adresse: i.ott@sachsenheim.de. Wenn Sie Zeitungsausschnitte oder sonstige Informationen über die errungenen Leistungen haben, senden Sie diese in Kopie gerne mit, damit wir möglichst umfangreich über die Erfolge informiert sind. ✁ Stadtverwaltung Sachsenheim Bildung, Betreuung, Bürgerengagement Äußerer Schlosshof 5 74343 Sachsenheim Lfd-Nr. Name, Vorname, Geburtsdatum Anschrift Sportliche Disziplin oder a) zu ehrende Leistung besondere Verdienste b) erzielt am c) erzielt in Abgabe bis spätestens 23.16. Januar April 2015 2017 Absender: Name, Vorname: ________________________________________________________________________________________________ Straße: ________________________________________________________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________________________________________________________ Telefonnummer: ________________________________________________________________________________________________ E-Mail: ________________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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