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Ausgabe-Nr. 9 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 17 Samstag, 4. März 2017 18.00 Uhr Sonntagvorabendmesse in Sachsenheim, St Franziskus – anschl. Stehempfang mit Imbiss zur Verabschiedung von Pastoralreferent Edmund Zwaygardt. Die Gemeinde ist herzlich dazu eingeladen! Sonntag, 5. März 2017 10.30 Uhr Heilige Messe in Sersheim, St. Stephanus – anschl. Stehempfang mit Imbiss zur Verabschiedung von Pastoralreferent Edmund Zwaygardt. Die Gemeinde ist herzlich dazu eingeladen! Montag, 6. März 2017 09.30-12.00 Uhr Krabbelgruppe 20.00 Uhr Probe Kolpingchor Dienstag, 7. März 2017 14.30 Uhr Seniorennachmittag mit Gedichten und Geschichten im Franziskushaus 18.00 Uhr Abendmesse in Gündelbach Mittwoch, 8. März 2017 08.30 Uhr Rosenkranz 09.00 Uhr Heilige Messe, anschl. stille Anbetung 10.00-12.00 Uhr Krabbelgruppe 12.00-13.30 Uhr Gemeinsamer Mittagstisch „Essen und mehr“ – im Franziskushaus Donnerstag, 9. März 2017 09.00 Uhr Fitnessgymnastik 60+ im Franziskushaus Freitag, 10. März 2017 18.00 Uhr Abendmesse in Sersheim, St. Stephanus Samstag, 11. März 2017 18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Horrheim, St. Martin Sonntag, 12. März 2017 09.00 Uhr Heilige Messe in Sachsenheim, St. Franziskus 10.30 Uhr Heilige Messe in Sersheim, St. Stephanus 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Oberriexingen, St. Andreas 12.00 Uhr Taufe von Jonathan Rapp in der Franziskuskirche Montag, 13. März 2017 09.30-12.00 Uhr Krabbelgruppe 20.00 Uhr Probe Kolpingchor Dienstag, 14. März 2017 18.00 Uhr Abendmesse in Gündelbach 20.00 Uhr ökum. KGR-Sitzung in Kleinsachsenheim Mittwoch, 15. März 2017 08.30 Uhr Rosenkranz 09.00 Uhr Heilige Messe 10.00-12.00 Uhr Krabbelgruppe 12.00-13.30 Uhr Gemeinsamer Mittagstisch „Essen und mehr“ im Franziskushaus 14.30 Uhr Treffen Frauenkreis – besinnlicher Nachmittag Donnerstag, 16. März 2017 09.00 Uhr Fitnessgymnastik 60+ im Franziskushaus Freitag, 17. März 2017 18.00 Uhr Abendmesse in Sersheim, St. Stephanus 18.45 Uhr Audiovision über den „Isenheimer Altar“ in Colmar mit Pfarrer i.R. Hermann Rupp im Gemeindesaal in Sersheim. Die ganze Seelsorgeeinheit ist herzlich dazu eingeladen! Die Audiovision (45 Minuten) möchte uns in der Fastenzeit zum Wesentlichen unseres Glaubens führen. Wir laden Sie herzlich ein – unsere Angebote sind für alle offen, weitere Informationen erhalten Sie beim: Kath. Pfarramt St. Franziskus Sachsenheim, Pfarrer Sunny Muckumkal Telefon 07147-3401 oder unter http://se-stromberg.drs.de Gottesdienste und Veranstaltungen - Wir laden herzlich ein! Freitag, 3. März 2017 09.30 Uhr Gebetsstunde Weltgebetstag der Frauen aller Konfessionen, Thema: „Was ist denn fair?“ 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in Ochsenbach Freitag, 10. März 2017 09.30 Uhr Gebetsstunde Samstag, 11. März 2017 18.00 Uhr Sonntagvorabendmesse, Hl. Kreuz Kath. Pfarramt St. Franziskus Sachsenheim, Pfarrer Sunny Muckumkal Telefon 07147-3401 http://se-stromberg.drs.de Neuapostolische Kirche Großsachsenheim und Hohenhaslach Gottesdienste und Veranstaltungen - Herzliche Einladung! Sonntag, 5. März 09.30 Uhr Gottesdienst in Großsachsenheim und Hohenhaslach Dienstag, 7. März 15.00 Uhr Seniorenchorprobe in Ludwigsburg 20.00 Uhr Chorprobe Mittwoch, 8. März 14.30 Uhr Trauergesprächskreis in Zuffenhausen 20.00 Uhr Gottesdienst in Großsachsenheim und Hohenhaslach Freitag, 10. März 15.00 Uhr Religionsunterricht 17.00 Uhr Kinderchorprobe in Markgröningen 18.00 Uhr Nachwuchsorchesterprobe in Markgröningen 19.30 Uhr Örtliche Ämterversammlung in Sachsenheim Samstag, 11. März 10.00 Uhr Konfirmandenunterricht in Oberriexingen 16.00 Uhr Gesprächskreis Abhängigkeitserkrankungen in Hegnach Sonntag, 12. März 09.30 Uhr Gottesdienst in Großsachsenheim und Hohenhaslach 09.30 Uhr Gottesdienst für Kinder des Kirchenbezirks in Markgröningen 16.00 Uhr Jugendcafé im Jugendhaus HOT Dienstag, 14. März 20.00 Uhr Bezirkschorprobe in Sachsenheim Mittwoch, 15. März 20.00 Uhr Gottesdienst in Großsachsenheim und Hohenhaslach Donnerstag, 16. März 19.45 Uhr Posaunenchorprobe Freitag, 17. März 19.30 Uhr Bezirksorchesterprobe in Sachsenheim 20.00 Uhr Jugendchorprobe in Horrheim Samstag, 18. März 11.00 Uhr Workshop »Vom Klavier zur Orgel« in der Kirche Bietigheim 17.00 Uhr Kartfahren der Jugend in Landau 18.00 Uhr Konzert mit Werken für Orgel, Klavier und Chor in Bietigheim Sonntag, 19. März 09.30 Uhr Gottesdienst in Großsachsenheim und Hohenhaslach; Sonntagsschule und Vorsonntagsschule in Sachsenheim Gottesdienst für Jugendliche in Wiernsheim Weitere Infos unter www.nak-sachsenheim. de Am Sonntag, 19. Februar, feierte Apostel Jürgen Loy mit mehreren Kirchengemeinden einen Gottesdienst in der Kirche Sachsenheim, der vom Chor der anwesenden Gemeinden... ... und dem Posaunenchor der Gemeinde Sachsenheim musikalisch mitgestaltet wurde. Sonstige Mitteilungen Das Landratsamt informiert Verbrennen von Baumschnittgut auf Streuobstwiesen im Außen-bereich nur in Ausnahmefällen möglich – Kriterien festgelegt LUDWIGSBURG. Pflanzliche Abfälle (Baum- und Heckenschnitt, Laub, Gras) müssen nach der derzeitigen Rechtslage vorrangig verwertet werden: Sie können auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert, verrottet oder in den Boden eingearbeitet werden. Außerdem kann man diese Abfälle auf einen Häckselplatz oder eine Kompostieranlage bringen. Das Verbrennen solcher pflanzlicher Abfälle ist in der Regel verboten. Hier gelten zum Schutz der Umwelt strenge Vorschriften. Insbesondere bei schwer zugänglichen und schlecht erschlossenen Streuobstwiesen – dazu gehören auch solche in Steilhanglagen – kann das Verbrennungsverbot jedoch die Bewirtschaftung erschweren. „Deshalb haben Vertreter des Landratsamts und des Kreisverbandes für Obstbau, Garten und Landschaft Ludwigsburg e. V. (KOGL) gemeinsam Kriterien festgelegt, die sowohl die rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Pflanzenabfallverordnung des Landes als auch die Interessen der Streuobstwiesenbesitzer berücksichtigen“, erläutert Landrat Dr. Rainer Haas. „In den meisten Fällen ist eine Verwertung des Schnittguts aus Streuobstwiesen durchaus möglich“, ergänzt Bürgermeister Volker Godel aus Ingersheim, der gleichzeitig Vorsitzender des KOGL ist. „Wenn aber folgende Gegebenheiten vorliegen, kann davon eine Ausnahme gemacht werden“, führt er weiter aus. 1. Bei einer extremen Steilhanglage, 2. wenn der nächste Häckselplatz mehr als drei Kilometer entfernt ist oder 3. im Einzelfall aus persönlichen Gründen kann eine Verwertung in oben genanntem Sinne die Schwelle der wirtschaftlichen Zumutbarkeit übersteigen. Dann darf das Schnittgut vor Ort verbrannt werden, wobei folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen: Das Schnittgut ist ausreichend getrocknet, so dass es beim Verbrennen zu keiner starken Rauchentwicklung kommt. Die Sicherheitsabstände nach der Pflanzenabfallverordnung des Landes (200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen) werden eingehalten. Es dürfen keine anderen Abfälle oder gar Müll verbrannt werden. Ab einer Schnittgutmenge von 3 m³ muss die Ortspolizeibehörde rechtzeitig und – sofern am Wochenende verbrannt werden soll – spätestens bis Freitag, 11 Uhr, informiert werden. Hierbei muss man das konkrete Grundstück, die voraussichtliche Uhrzeit des Verbrennens und die Kontaktdaten (Handynummer) angeben. Die Gemeinde informiert dann die Integrierte Leitstelle Landkreis Ludwigsburg, um ggf. unnötige Einsätze zu vermeiden. Um die umweltfreundliche Verwertung von Obstbaumschnittgut zu unterstützen, wird der Landschafts


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