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2017_08_04

Sachsenheimer Nachrichtenblatt Schulsanierung und Flüchtlingsunterbringung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen - so kürzlich geschehen im Bereich der aktuellen Schulentwicklungsplanung und Flüchtlingsunterbringung in unserer Stadt. Ich wende mich auf diesem Weg an Sie, um die Berichterstattung zu komplettieren und den gesamten Sachverhalt zu Ihrem besseren Verständnis ausführlicher zu erläutern. Schließlich sind Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unsere Auftraggeber und sollten unsere Entscheidungen nachvollziehen können. Durch das Zusammentreffen zweier Sachverhalte in der Berichterstattung sehe ich es als geboten an, Ihnen beide Diskussionsinhalte nochmals gesondert darzustellen und in Zusammenhang zu bringen. Großprojekt Schulsanierung Derzeit bauen wir, wie Ihnen bekannt ist, die Gemeinschaftsschule um. Erst durch veränderte Klassenräume kann das Schulsystem seine volle Qualität entwickeln. Für den Umbau ist es unabdingbar den Unterricht durch eine Zwischenlösung, in Form von Containern, auszulagern, um weiterhin einen reibungslosen Unterrichtsablauf garantieren zu können. In der vergangenen Woche wurde ich informiert, dass sich der Umbau der Gemeinschaftsschule erheblich verzögert. Gründe dafür sind fehlende Genehmigungen sowie noch ausstehende Planungen und Unterlagen des beauftragten Büros. Die Folge ist eine Verschiebung der Sanierungsmaßnahmen. Ohne einen Baustart ergibt der Umzug der Klassenräume in die Container wenig Sinn. Mir wurde klar, dass ein längerer Leerstand in den Containern oder im Schulgebäude droht. Durch einen Leerstand würden weitere erhebliche Zusatzkosten bei der Gemeinschaftsschule anfallen, da sich in jedem Fall die Bauzeit entsprechend verlängert. Zusatzkosten würden in keinem Fall unseren und den politischen Willen in der Stadt widerspiegeln, so kritisierte in der jüngsten Vergangenheit der Gemeinderat die Kostenentwicklung bei der Sanierung in hohem Maße. Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Nahezu zeitgleich zu der vorstehenden Entwicklung hat das zuständige Landratsamt für den Monat August eine Zuweisung von weiteren 15 Asylanten angekündigt, zu deren Aufnahme wir verpflichtet sind. Die vom Gemeinderat dafür vorgesehene Erstellung der Unterkünfte im Seepfad und im Heinzenberger Weg wird sich jedoch aufgrund der gewählten Bauform nicht zeitnah realisieren lassen. Andere, nicht städtische Immobilien hätten gesondert angemietet oder umgenutzt werden müssen. Aufgrund mangelnder Angebote hätte eine kurzfristige Unterbringung das Problem somit nicht gelöst. Beide Sachverhalte stellen die Verwaltung vor große Herausforderungen. Die von der Verwaltung gewählte Umsetzungsvariante wird für alle Seiten eine vorteilhafte Lösung der unterschiedlichen Problemstellungen mit sich bringen: 1. Die Schülerinnen und Schüler, die ursprünglich in die Container umziehen sollten, beginnen den Unterricht zum Schuljahresbeginn in ihren gewohnten Klassenräumen. 2. Der kostspielige Leerstand der Container kann mit der vorübergehenden Unterbringung der Asylanten in großen Teilen aufgefangen werden. Das Landratsamt zahlt im Übrigen für die Unterbringung der Flüchtlinge einen festgelegten Mietkostenanteil. 3. Der kurzfristige Unterbringungsbedarf der zugewiesenen Personen kann gedeckt werden. Die Zeitspanne bis zur Fertigstellung der Asylunterkünfte wird durch die Belegung der Container überbrückt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die zugewiesenen Asylanten nicht gegen unsere Schülerinnen und Schüler ausgespielt und für Stimmungsmache instrumentalisiert werden. Genau dies ist im Nachgang der Berichterstattung geschehen! Darüber hinaus wird die gesamte Stadt wegen angeblicher Verfehlungen bei der Asylanten-Unterbringung angegriffen. Tatsächlich hilft uns die Unterbringung der zugewiesenen Menschen in den Containern dahingehend weitere Kostensteigerungen bei der Gemeinschaftsschule zu verhindern! Keiner der zugewiesenen Menschen nimmt durch die Unterbringung in den Schulcontainern einem unserer Kinder einen Platz weg oder behindert es in seiner schulischen Entwicklung. Die Planung als auch die Umsetzung der Anschlussunterbringung haben wir als Verwaltung im Blick und im Griff. Zudem möchte ich auf die notwendigen politischen Beschlüsse hinweisen, die bereits durch den Gemeinderat gefasst worden sind. Ich hoffe, dass ich durch meine präzisierenden Ausführungen mehr Klarheit in die öffentliche Diskussion bringen konnte. Ich bitte Sie die bislang zum Teil unklare Sachlage zu entschuldigen. Darüber hinaus möchte ich mit meiner Ansprache einen Beitrag gegen Vorurteile oder Ausländerfeindlichkeit leisten. Bitte helfen Sie mit ein Diskussionsklima in unserer Kommune zu erhalten, das die Menschenwürde achtet. Gerne können Sie sich auch persönlich an uns wenden. Alle Fragen werden Ihnen beantwortet. Ihr Horst Fiedler Bürgermeister Bundestagswahl am 24.September 2017 Über 61 Millionen Menschen in Deutschland sind zur Bundestagswahl am 24. September 2017 aufgerufen und dürfen über die politische Zukunft des Landes entscheiden. Alle Wahlberechtigten erhalten Ende August bis spätestens 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 24. Juni 2017 in Deutschland wohnen. Um in Sachsenheim wählen zu können, müssen Sie am 13. August 2017 hier angemeldet sein. Wenn Sie sich später anmelden, können Sie bis 3. September 2017 einen Antrag auf Eintragung in das Sachsenheimer Wählerverzeichnis stellen. Bei späterer Anmeldung bleiben Sie in der Stadt, aus der Sie zugezogen sind, wahlberechtigt und können dort per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Auch im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Deutschland können per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Dazu müssen sie sich bis 3. September 2017 ins Wählerverzeichnis der Stadt eintragen lassen, in der sie vor dem Wegzug zuletzt gemeldet waren. Infos und Anträge dazu auf www. bundeswahlleiter.de . Wir richten in Sachsenheim wieder in allen Stadtteilen insgesamt 16 Wahllokale ein, in denen Sie am Sontag, 24. September 2017, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr wählen können. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass die Wahllokale leicht zugänglich sind. Aus diesem Grund richten wir in Hohenhaslach die beiden Wahllokale im Kindergarten „Unterm Weingberg“ ein. In Großsachsenheim wird das Wahllokal von der Gemeinschaftsschule ins Kulturhaus verlagert. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, weil er z.B. beruflich verhindert, in Urlaub oder krank ist, kann Briefwahl beantragen. Nutzen Sie dazu den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unser Internetangebot. Alle Information zur Wahlberechtigung und Briefwahl beantwortet Ihnen Ihr Team Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3 – gerne auch telefonisch: 07174728-115 oder -116. Neues Leitsystem in der Innenstadt Am Bahnhof ist nun klar erkennbar, wo man genau in Sachsenheim angekommen ist. Was dem Betrachter ins Auge fällt, ist das neue Fußgängerleitsystem. Die Referentin des Bürgermeisters Nicole Raichle, Wirtschaftsförderer Mitteilungen der Stadtverwaltung Ausgabe-Nr. 16 Freitag, 4. August 2017 Jahrgang 2017 www.sachsenheim.de Fortsetzung auf Seite 3 ¦


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