Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3
Fundsachen
1 loser Schlüssel
1 Sporttasche mit Inhalt
Schöffenwahl im Jahr 2018
für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
Bewerben Sie sich als Schöffe/Jugendschöffe
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit
die Schöffen und Jugendschöffen
für die Amtszeit von 2019
bis 2023 gewählt. Gesucht werden
in Sachsenheim insgesamt 11 Frauen
und Männer, die am Amtsgericht
Vaihingen und Landgericht Heilbronn
als Vertreter des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Verfahren
Die Schöffen und Jugendschöffen an
den Amts- und Landgerichten werden
in einem bundesweit einheitlichen
mehrstufigen Verfahren gewählt.
Die Wahl der Schöffen selbst
erfolgt auf Vorschlag der Gemeinden
durch einen Schöffenwahlausschuss
unter dem Vorsitz eines Richters am
Amtsgericht. In dem Verfahren zur
Vorbereitung dieser Wahl haben die
Städte und Gemeinden die wichtige
Aufgabe, Vorschlagslisten mit Kandidaten
aufzustellen. Der Gemeinderat
entscheidet über die Aufnahme
von geeigneten Personen in die
Vorschlagsliste der Schöffen. In diese
Liste wird nur eingetragen, wer
auch in das Ehrenamt eines Schöffen
berufen werden darf. Die Vorschlagsliste
wird nach der Aufstellung
eine Woche lang zur Einsicht
ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist
wird die Liste an das zuständige
Amtsgericht weitergeleitet,
bei dem die Kandidatinnen und
Kandidaten vom Wahlausschuss nominiert
und gewählt werden. Mit
der Übersendung der Vorschlagsliste
endet die Mitwirkung der Stadt bei
der Wahl der Schöffen. Für die Aufstellung
der Vorschlagslisten für die
Jugendschöffen ist das Jugendamt
beim Landratsamt Ludwigsburg zuständig.
Wer kann Schöffe werden?
Gesucht werden Bewerberinnen und
Bewerber, die in der Gemeinde wohnen
und am 1.1.2019 mindestens 25
und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige,
die die deutsche Sprache
ausreichend beherrschen. Wer
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
sechs Monaten verurteilt wurde oder
gegen wen ein Ermittlungsverfahren
wegen einer schweren Straftat
schwebt, die zum Verlust der Übernahme
von Ehrenämtern führen
kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für
die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,
Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer,
Strafvollzugsbedienstete
usw.) und Religionsdiener
sollen nicht zu Schöffen gewählt
werden.
Welche Fähigkeiten muss ein Schöffe
haben?
Schöffen sollten über soziale Kompetenz
verfügen, d. h. das Handeln
eines Menschen in seinem sozialen
Umfeld beurteilen können. Von ihnen
werden Lebenserfahrung und
Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen
Richter müssen Beweise
würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit,
dass sich ein bestimmtes
Geschehen wie in der Anklage behauptet
ereignet hat oder nicht, aus
den vorgelegten Zeugenaussagen,
Gutachten oder Urkunden ableiten
können. Die Lebenserfahrung, die
ein Schöffe mitbringen muss, kann
aus beruflicher Erfahrung und/oder
gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Dabei steht nicht der berufliche
Erfolg im Mittelpunkt, sondern
die Erfahrung, die im Umgang
mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen
in der Jugenderziehung über besondere
Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines
Schöffen verlangt in hohem Maße
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit
und Reife des Urteils, aber auch geistige
Beweglichkeit und – wegen des
anstrengenden Sitzungsdienstes –
gesundheitliche Eignung. Juristische
Kenntnisse irgendwelcher Art sind
für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren
kennen, über Rechte und
Pflichten informiert sein und sich
über die Ursachen von Kriminalität
und den Sinn und Zweck von Strafe
Gedanken gemacht haben. Sie
müssen bereit sein, Zeit zu investieren,
um sich über ihre Mitwirkungs-
und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über
Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein
für den
Eingriff in das Leben anderer Menschen
durch das Urteil. Objektivität
und Unvoreingenommenheit müssen
auch in schwierigen Situationen
gewahrt werden, etwa wenn der
Angeklagte aufgrund seines Verhaltens
oder wegen der vorgeworfenen
Tat zutiefst unsympathisch ist oder
die öffentliche Meinung bereits eine
Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern
gleichberechtigt. Für jede Verurteilung
und jedes Strafmaß ist
eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem
Gericht erforderlich. Gegen beide
Schöffen kann niemand verurteilt
werden. Jedes Urteil – gleichgültig
ob Verurteilung oder Freispruch
– haben die Schöffen daher mit zu
verantworten. Wer die persönliche
Verantwortung für eine mehrjährige
Freiheitsstrafe, für die Versagung
von Bewährung oder für einen Freispruch
wegen mangelnder Beweislage
nicht übernehmen kann, sollte
das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern
müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag
standhaft vertreten können,
ohne besserwisserisch zu sein,
und sich von besseren Argumenten
überzeugen lassen, ohne opportunistisch
zu sein. Ihnen steht in der
Hauptverhandlung das Fragerecht
zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken,
auf den Angeklagten wie
andere Prozessbeteiligte eingehen
können und an der Beratung argumentativ
teilnehmen. Ihnen wird
daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit
abverlangt.
Weitere Informationen
zum Schöffenamt können im Internet
abgerufen werden unter
http://www.schoeffenwahl.de
oder
http://www.justiz-bw.de, Rubrik
„Schöffenwahl 2018“, Leitfaden für
Schöffen
Interessenten für das Amt des Jugendschöffen
erhalten beim Jugendamt
des Landratsamtes Ludwigsburg
nähere Auskünfte.
Am Schöffenamt Interessierte können
sich bis spätestens 13. April 2018
für die Aufnahme in die Vorschlagsliste
bewerben. Bewerbungen richten
Sie bitte an die Stadtverwaltung
Sachsenheim, Team Bürgerservice,
Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Äußerer Schlosshof 3, 74343 Sachsenheim.
Bewerbungsvordrucke
sind bei der Stadtverwaltung erhältlich
oder können auf der Homepage
der Stadt Sachsenheim unter https://
www.sachsenheim.de/website/de/
stadt-politik/wahlen/schoeffenwahl
abgerufen werden. Telefonische Auskünfte
erteilt Frau Deuschel unter
der Rufnummer 07147/28-188.
Standesamtliche
Nachrichten
Eheschließungen
06. März 2018
Simone Rieger und Florian Schwille,
Kleinsachsenheim
Sterbefälle
25. Februar 2018
Liesel Walker geb. Krehl, Großsachsenheim
Haus der Senioren
Herzlich Willkommen im
Haus der Senioren
Kaffee, Kuchen und nette Begegnungen
gibt es jeden Dienstag und
Mittwoch von 14-17 Uhr bei Frau
Spuling im Haus der Senioren - ein
Angebot der Stadt Sachsenheim im
Rahmen der offenen Seniorenarbeit.
Schön, wenn Sie dabei sind! Schnuppern
Sie doch einfach mal rein!
Beim Bürgertreff können Sie dienstagvormittags
das Sprachcafe besuchen,
dienstagabends mit wechselndem
Angebot zu "Frauensache/
Strickschwätz", Fototreff oder zum
Spieleabend kommen. Aktuelle Termine
veröffentlicht der Bürgertreff
unter der Rubrik "Bürgertreff Sachsenheim".
Vielfältige weitere Angebote wie
Gymnastik, Parkinson-Selbsthilfe-
Gruppe oder Kurs "geselliges Tanzen"
finden Sie im Haus der Senioren.
Nähere Auskünfte lesen Sie
im Aushang beim Haus der Senioren
oder erfragen Sie bei Ihrem Ansprechpartner
für die öffentliche
Seniorenarbeit bei der Stadt Sachsenheim
unter der Telefonnummer
07147/28-180.
Auch Volkshochschulkurse in Englisch
finden hier statt. Näheres dazu
finden Sie im Programmheft der
Volkshochschule.
Tanznachmittag am Dienstag,
20.03.2018 von 14 bis 17 Uhr. Der
Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.
Bürgerberatung
Sprechtage der Rentenversicherung
Die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
werden in folgenden
Städten durchgeführt:
-Ludwigsburg, Obere Marktstraße
1-3 (gegenüber vom Rauthaus 1.OG
Zi.140), 71638 Ludwigsburg
-Bietigheim-Bissingen, Löchgauer
Str. 22 (EG Zimmer 116), 74321 Bietigheim
Bissingen
-Marbach, Marktstraße23 (3.OG,
Trauzimmer), 71672 Marbach.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungen
nur nach vorher erfolgter Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer
0711/61466-510 oder auch
online unter https://www.eservicedrv.
de/eTermin/dsire/step0.jsp
Wochenmarkt
Herzlich Willkommen auf
dem Sachsenheimer
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet freitags
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr
in der Fußgängerzone im Bereich
der Lammstraße statt. Neben Eiern,
Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und
Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte,
Obst und Gemüse sowie
mediterrane Spezialitäten angeboten.
Nächste
Erscheinungstermine
Nachrichtenblatt Nr. 7
am 29.03.2018
Redaktionsschluss 26.03., 10 Uhr
Nachrichtenblatt Nr. 8
am 13.04.2018
Redaktionsschluss 09.04., 10 Uhr
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