Sachsenheimer
Nachrichtenblatt
Bürgermeisterwahl am
4. Februar 2019
Die laufende Amtszeit von Bürgermeister
Horst Fiedler endet am 30.
April 2019.
1. Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigungskarten
Wahlberechtigt sind Deutsche
und Staatsangehörige anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben und seit
mindestens drei Monaten (Stichtag
03. November 2018) in Sachsenheim
ihren Hauptwohnsitz haben.
Alle Wahlberechtigten erhalten
bisspätestens 07. Januar 2019
eine Wahlbenachrichtigung. Mit
der Wahlbenachrichtigung können
sie
• im Wahllokal, das auf der Karte
vermerkt ist, am Sonntag, 3.
Februar 2019, zwischen 8.00
Uhr und 18.00 Uhr persönlich
wählen.
oder
• Briefwahl beantragen.
Bürgerinnen und Bürger, die glauben
wahlberechtigt zu sein, jedoch
keine Wahlbenachrichtigung
erhalten haben, können sich bis
Freitag,11. Januar 2019, an die Mitarbeiterinnen
im Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3, Tel. 07147/28-
115 oder -116, oder per Email an:
u.fiechtner@sachsenheim.de oder
e.beck@sachsenheim.de wenden.
2. Briefwahl
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal
gehen kann, hat die Möglichkeit,
per Briefwahl sein Wahlrecht
auszuüben. Dazu ist ein Wahlschein
erforderlich.
Wahlscheine können beantragt
werden:
• über das Internet unter
www.sachsenheim.de –
Rubrik Sachsenheim – Wahlen.
Hierzu benötigen Sie Ihre Wahlbezirks
und Wählernummer, die Sie
der Wahlbenachrichtigungskarte
entnehmen können.
• schriftlich
a) Antragsvordruck auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
b) formlos (mit Angabe des
Geburtsdatum, Anschrift und
Unterschrift)
- per Fax an 07147/28-149
- per Email an e.beck@sachsenheim.
de oder u.fiechtner@
sachsenheim.de
• persönlich
Ihren Antrag nehmen die
Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt
(Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3) bis Freitag,
1. Februar 2019, 18.00 Uhr gerne
auch persönlich entgegen. Dort
haben Sie auch die Möglichkeit
gleich zu wählen.
Wer einen Wahlschein beantragt
hat, bekommt die Briefwahlunterlagen
ausgehändigt oder an die
gewünschte Adresse zugeschickt.
Dazu noch ein paar Hinweise:
• Wir können Ihnen die Briefwahlunterlagen
erst zusenden, wenn
uns die Stimmzettel für die Wahl
vorliegen, dies wird voraussichtlich
ab 14. Januar 2019 der Fall
sein.
• Sie allein tragen die Verantwortung,
dass der Wahlbrief
rechtzeitig, d.h. spätestens am
Wahlsonntag, beim Gemeindewahlausschuss,
Äußerer
Schloßhof 3, 74343 Sachsenheim,
eingeht.
• Sie können die Wahlbriefe unentgeltlich
mit der Deutschen
Post AG zurückschicken oder
sie in einen Briefkasten der
Stadtverwaltung Sachsenheim
einwerfen. Die Briefkästen im
Äußeren Schloßhof 3 werden
noch am Wahltag bis 18.00 Uhr
geleert. Ansonsten beachten Sie
bitte die Hinweise zur Leerung.
• Verlorene Wahlscheine können
grundsätzlich nicht ersetzt
werden.
Versichert jedoch ein(e)
Wahlberechtigter(e), dass er/sie
einen beantragten Wahlschein
nicht erhalten hat, kann ihm/ihr
noch am Samstag, 02. Januar 2019,
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Für diese Fälle ist eine Rufbereitschaft
unter Tel. 0172/2767428
eingerichtet.
• In Fällen nachgewiesener plötzlicher
Krankheit können Wahlscheine
auch am Wahlsonntag
zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im
Rathaus, Äußerer Schloßhof 3,
ausgestellt werden.
• Telefonische Anträge sind gesetzlich
ausgeschlossen.
• Wer Briefwahl für einen anderen
beantragt, muss die Berechtigung
hierfür durch eine schriftliche
Vollmacht nachweisen.
3. Bewerbungen
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet
am Dienstag, 8. Januar
2019, ab 18.30 Uhr öffentlich im
Sitzungssaal des Kulturhauses,
Oberriexinger Str., 74343 Sachsenheim
über die Zulassung der eingegangenen
Bewerbungen.
Vorankündigung:
Die öffentliche Bewerbervorstellung
findet am Mittwoch, 16. Januar
2019, in der Kirbachtalhalle
statt (voraussichtlich 19.00 Uhr).
Nähere Einzelheiten beschließt
der Gemeindewahlausschuss in
seiner Sitzung am 6. Dezember
2018.
Wir laden Sie heute schon herzlich
ein!
4. Eventuelle Neuwahl
Erhält kein/e Kandidat/in am 03.
Februar 2019 mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen, findet am
17. Februar 2019 eine Neuwahl
statt.
Die Wahlbenachrichtigung gilt
für diese Wahl weiter. Deshalb
erhalten alle Wähler/innen im
Wahllokal ihre Wahlbenachrichtigung
zurück. Dasselbe gilt für die
Briefwahlunterlagen.
Hinweise zur Briefwahl bei einer
Neuwahl:
• Mit dem Antrag auf Briefwahl
für den 3. Februar 2019 kann
auch gleichzeitig für eine etwaige
Neuwahl am 17. Februar 2019
Briefwahl beantragt werden.
• Personen, die erst für die evt.
Neuwahl wahlberechtigt sind,
können ebenfalls Briefwahl
beantragen. Nähere Informationen
erhalten die Betroffenen in
einem persönlichen Anschreiben
durch das Einwohnermeldeamt.
• Briefwahlunterlagen für eine
Neuwahl können wir erst ab
Mittwoch, 13. Februar 2019, zu
senden. Nach der Wahl am 3.
Februar 2019 beginnt erneut eine
Bewerberfrist, die am Mittwoch,
6. Februar 2019 um 18.00 Uhr
endet. Anschließend muss der
Gemeindewahlausschuss über
die Zulassung der Bewerbungen
für die Neuwahl entscheiden,
bevor neue Stimmzettel gedruckt
werden können.
Adventssamstag
in Häfnerhaslach
Liebe Sachsenheimerinnen und
Sachsenheimer, im Namen des
Ortschaftsrates Häfnerhaslach
darf ich Sie alle ganz herzlich zum
neunten Häfnerhaslacher Adventssamstag
am Samstag, 15. Dezember
2018 von 12:00 bis 21:00
Uhr in den historischen Ortskern
(Rundlingstraße) nach Häfnerhaslach
einladen.
Die Häfnerhaslacher Bürger, Vereine
und Institutionen bieten Ihnen
Leckeres, Kreatives und
Weihnachtliches sowie ein Rahmenprogramm
auf unserer Bühne.
Um 13:00 Uhr findet eine offizielle
Begrüßung des Ortsvorstehers mit
Liedern des Grundschulchores der
Kirbachschule Hohenhaslach, sowie
Grußworten der Stadt Sachsenheim
statt. Der Kindergarten
Sterntaler um 15:15 Uhr wird sich
ebenfalls am Programm beteiligen.
Für die Kinder kommt um
17:00 Uhr der Nikolaus und um
18:00 Uhr findet in der Remigiuskirche
eine Adventsandacht statt.
Ich freue mich darauf Sie auf unserem
Adventssamstag begrüßen zu
dürfen und wünsche Ihnen bereits
heute eine schöne und besinnliche
Zeit in Häfnerhaslach.
Mit freundlichem Gruß
Holger Springer
(Ortsvorsteher)
Adventssamstag in Häfnerhaslach
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Ausgabe-Nr. 24
Freitag, 7. Dezember 2018
Jahrgang 2018
www.sachsenheim.de