Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 19
So kriegen Sie Ihre Biotonne in fünf
simplen Schritten frostsicher durch
den Winter:
Generell gilt die Faustregel „Feuchtigkeit
binden“! Wer sein Biogut richtig
gut in Zeitungspapier einwickelt,
macht damit seine Tonne frostsicher.
Am besten den Boden der Tonne mit
zerknülltem Zeitungspapier oder Eierkartons
auskleiden. Feuchtes Biogut
(z.B. Kaffeefilter) sollte zudem
erst trocknen, bevor es in der Tonne
landen.
Tonnen sollten an einem frostsicheren
Standort stehen (z.B. Garage)
und dann erst am Tag der Abfuhr (ab
6 Uhr!) zur Leerung an die Straße gestellt
werden.
Wenn doch mal was festfriert, kann
das Biogut mit einer Holzlatte oder
einem Besenstiel von der Innenwand
gelöst werden.
Wenn der Deckel der Tonne regelmäßig
geöffnet wird, friert er nicht
fest.
Biogut sollte immer abgekühlt in die
Tonne gegeben werden. Dann bildet
sich im Behälter kein Kondenswasser,
das gefrieren kann
Freiteitangebot
Sportkreisjugend 2019
Die Freizeitangebote der Sportkreisjugend
Ludwigsburg für 2019:
I. Freizeitanlage Füllmenbacher
Hof:
Zeltlager 1. Abschnitt von So 28.07.19
– Fr 02.08.19 = 6Tage für 8-10 Jahre
Zeltlager 2. Abschnitt von So 04.08.19
– Fr 09.08.19 = 6Tage für 8-10 Jahre
Herbsthausfreizeit: von Fr 25.10.19 –
Mo 28.10.19 = 4 Tage für 8-12 Jahre
Anmeldung ab 15.12.18 und Infos
bei: Christel Schaller, Silvanerstr.
21 in 71665 Vaihingen - Rosswag,
Telefon: 07042/22350
c.schaller@schaller-neumann.de
www.sportkreisjugend.de
II. Freizeitanlage Untersteinbach:
Pfingsthausfreizeit von Sa 26.05.18
– Fr 01.06.18 = 7Tage für 10-15Jahre
Zeltlager 1. Abschnitt von So 29.07.18
– Sa 11.08.18 = 14Tage für 11-15Jahre
Zeltlager 2. Abschnitt von So 12.08.18
– Sa 25.08.18 = 14Tage für 11-15Jahre
A
nmeldungenab 15.12.18 und Infos
bei: Wolfgang Rebmann, Dürer
Ring 2 in 74372 Sersheim, Telefon
07042/35214 zeltlager@sportkreisjugend.
de
www.sportkreisjugend.de
Bekanntmachung der
Tierseuchenkasse
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse
(TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum
Tierseuchenkassenbeitrag 2019 ist
der 01.01.2019
Die Meldebögen werden Mitte Dezember
2018 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2019 keinen
Meldebogen erhalten haben, rufen
Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur
Meldung begründet sich auf § 31 des
Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
in Verbindung
mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und
Viehverwertungsgenossenschaften)
sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler,
Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften
erhalten
Mitte Januar 2019 einen Meldebogen.
Meldepflichtige Tiere sind:
Pferde
Schweine
Schafe
Bienenvölker (sofern nicht über einen
Landesverband gemeldet)
Hühner
Truthühner/Puten
Nicht zu melden sind Rinder einschließlich
Bisons, Wisenten und
Wasserbüffel. Die Daten werden aus
der HIT Datenbank (Herkunfts- und
Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind
u.a.Gefangengehaltene Wildtiere
(z.B. Damwild, Wildschweine), Esel,
Ziegen, Gänse und Enten
Werden bis zu 49 Hühner und/oder
Truthühner und keine anderen meldepflichtigen
Tiere (s.o.) gehalten,
entfällt die Melde- und Beitragspflicht
für die Hühner und /oder
Truthühner.
Für die Meldung spielt es keine Rolle,
ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen
Betrieb stehen oder in
einer Hobbyhaltung. Zu melden ist
immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand
je Standort.
Unabhängig von der Meldepflicht an
die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung
bei dem für Sie zuständigen
Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen
sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung
an die Tierseuchenkasse
BW, bis 15.01.2019 an HIT zu melden.
Die Tierseuchenkasse BW bietet
an, die Stichtagsmeldung an HIT
zu übernehmen. Die Voraussetzungen
und nähere Informationen erhalten
Sie über das Informationsblatt
welches mit dem Meldebogen
verschickt wird bzw. auf unserer
Homepage unter www.tsk-bw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht
von Bienenvölkern hingewiesen. Die
Völkermeldungen der Imker an ihren
örtlichen Imkerverein werden
von diesem an einen der beiden Landesverbände
weiter gemeldet. Ist ein
Imker nicht organisiert oder in einem
Verein, der keinem der beiden
Landesverbände angeschlossen ist,
müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse
gemeldet werden. Nachmeldepflicht
siehe Beitragssatzung
der TSK.
Auf unserer Homepage erhalten Sie
weitere Informationen zur Melde-
und Beitragspflicht, Leistungen der
Tierseuchenkasse sowie über die
einzelnen Tiergesundheitsdienste.
Zudem können Sie, als gemeldeter
Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter
Tierbestand der letzten 3
Jahre, etc.) einsehen.
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 /
9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.
de, Internet: www.tsk-bw.de
Kursprogramm der Familienbildung
Vaihingen/Enz e.V.
Folgende Kurse und Veranstaltungen
beginnen:
Familiencafe: Begegnungsmöglichkeit
für Familien mit Kindern bis
6 Jahren, die die Familienbildung
kennen lernen möchten und für Familien,
die an unseren Kursen teilnehmen.
Ohne Anmeldung. Jeden
Dienstag, von 14.30-16.30 Uhr.
Franckstr. 32.
K 65 – Mit Kindern über Gott reden:
Bekommt ein Hund im Himmel Flügel?
Der Abend soll Mut machen mit
Kindern, ihrem Alter gemäß, über
ihre Fragen zu sprechen und ihnen
im Alltag eine Beziehung zu Gott zu
erschließen. Mi, 12.12.; 20.00-21.30
Uhr, 1 x Grabenstr. 18.
A 97 – Kameliendame – Ballettabend
in Stuttgart. So, 21.4.2019 Abfahrt
17.30 Uhr. Anmeldeschluss 8.12.18.
Für alle Kurse, Vorträge und Veranstaltungen
sind schriftliche Anmeldungen
erforderlich. Die Kosten
entnehmen Sie bitte unserem Programmheft.
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OBI Heimwerkermarkt GmbH & Co.
Bietigheim KG
Geisinger Straße 65
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon 07142 90160
Mo. – Fr. 8.00 – 20.00 Uhr
Sa. 8.00 – 20.00 Uhr
www.obi.de