Ausgabe-Nr. 3 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3
ÖPNV: Fahrplan für den
Schienenverkehr Stuttgart -
Pforzheim
Der neue Streckenfahrplan für die
Schienenstrecke Stuttgart - Vaihingen/
Enz – Mühlacker – Pforzheim
ist da!
Der Fahrplan ist kostenlos erhältlich
auf der Stadtverwaltung (Bürgerservice)
sowie auf allen Verwaltungsstellen.
Bürgerberatung
Sprechtage der
Rentenversicherung
Die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
werden in folgenden
Städten durchgeführt:
-Ludwigsburg, Obere Marktstraße
1-3 (gegenüber vom Rauthaus 1.OG
Zi.140), 71638 Ludwigsburg
-Bietigheim-Bissingen, Löchgauer
Str. 22 (EG Zimmer 116), 74321 Bietigheim
Bissingen
-Marbach, Marktstraße23 (3.OG,
Trauzimmer), 71672 Marbach.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungen
nur nach vorher erfolgter Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer
0711/84830300 oder auch
online unter https://www.eservicedrv.
de/eTermin/dsire/step0.jsp
Standesamtliche
Nachrichten
Eheschließungen
11. Januar 2019
Nicole Brückner und Gerd Keller,
Hohenhaslach
Sterbefälle
23. Dezember 2018
Werner Friedrich Schulz, Großsachsenheim
24. Dezember 2018
Herta Sofia Bahmüller geb. Barner,
Großsachsenheim
05. Januar 2019
Lisa Marta Schelling geb. Deisser,
Hohenhaslach
05. Januar 2019
Lorenz Ferdinand Brommer, Kleinsachsenheim
Weitergabe von
Einwohnerdaten –
Widerspruchsrecht
Gruppenauskünfte an Parteien und
andere Träger von Wahlvorschlägen
Weitergabe von Einwohnerdaten –
Widerspruchsrecht
Nach § 50 Absatz 1 des Bundesmeldeldegesetzes
dürfen in den sechs
Monaten vor allgemeinen Wahlen
zu parlamentarischen und kommunalen
Vertretungskörperschaften,
Parteien und anderen Trägern
von Wahlvorschlägen Auskünfte
aus dem Melderegister von Gruppen
von Wahlberechtigten erteilt
werden. Die Auswahl der Wahlberechtigten
erfolgt nur nach dem
Lebensalter und darf folgende Daten
erhalten: Familienname, Vornamen,
Doktorgrad und Anschrift;
Geburtstag und Staatsangehörigkeit
der Wahlberechtigten dürfen nicht
mitgeteilt werden.
Beispiel für eine Gruppenauskunft:
Wahlberechtigte zwischen 18 und 25
Jahren.
Bei Wahlen, an denen auch ausländische
UnionsbürgerInnen teilnehmen,
darf die Meldebehörde die Daten
nutzen, ihnen Informationen
von Parteien und anderen Trägern
von Wahlvorschlägen zuzusenden.
Die Wahlberechtigten haben die
Möglichkeit, der o.g. Weitergabe
oder Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch muss
schriftlich beim Bürgerservice eingelegt
werden. Der Widerspruch
kann nur umfassend für alle Parteien
und Träger von Wahlvorschlägen
ausgeübt werden.
Stadtverwaltung
Bürgerservice
Äußerer Schloßhof 3
74343 Sachsenheim
Widerspruch gegen die Weitergabe
von Daten an Parteien und Wählergruppen
Ich/Wir widerspreche/n der Weitergabe
meiner/unserer Daten an Parteien
und Wählergruppen im Zusammenhang
mit allgemeinen
Wahlen, wie sie die Meldebehörde
nach § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
vornehmen darf.
Kommunal-Info
Auf unserer Homepage www.sachsenheim.
de finden Sie unter der Rubrik
„Verwaltung und Politik“ eine
Terminübersicht aller Sitzungen des
Gemeinderates, der Ortschaftsräte
und der Bezirksbeiräte.
Zu den öffentlichen Sitzungen sind
alle Interessierten recht herzlich eingeladen!
Die öffentlichen Tagesordnungen
werden 8 Tage und die öffentlichen
Beratungsvorlagen 6 Tage vor dem
Sitzungstag auf der Homepage veröffentlicht.
Zur Sitzung werden für die Besucher
die Unterlagen im Sitzungssaal ausgelegt.
Wochenmarkt
Herzlich Willkommen auf
dem Sachsenheimer
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet freitags
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr
in der Fußgängerzone im Bereich
der Lammstraße statt. Neben Eiern,
Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und
Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte,
Obst und Gemüse sowie
mediterrane Spezialitäten angeboten.
Nächste
Erscheinungstermine
Nachrichtenblatt Nr. 03
am 01.02.2019
Redaktionsschluss 28.01., 10 Uhr
Nachrichtenblatt Nr. 04
am 15.02.2019
Redaktionsschluss 11.02., 10 Uhr
Kein Nachrichtenblatt
erhalten?
Setzen Sie sich mit unserem Leserservice
in Verbindung.
Tel.: 07142/403-231
Fax.: 07142/403-122
E-Mail:
vertrieb@bietigheimerzeitung.de
IMPRESSUM
Herausgeber:
Stadt Sachsenheim, Rathaus,
74343 Sachsenheim
Verantwortlich für den Textteil:
Bürgermeister Horst Fiedler oder sein
Vertreter im Amt.
Tel. (07147) 28-100
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Anja Deters, Bietigheim-Bissingen
Anzeigenberatung und - verkauf:
Tel. (07142) 403-0, Fax 403-125
Gesamtherstellung,
Druck und Vertrieb:
Druck- und Verlagsgesellschaft
Bietigheim mbh, Kronenbergstr. 10,
74321 Bietigheim-Bissingen.
Das Nachrichtenblatt erscheint
kostenlos freitags alle 14 Tage.
Name, Vorname, Straße, Hausnummer
Datum/Unterschrift
Name, Vorname, Straße, Hausnummer
Datum/Unterschrift
Fundsachen
1 Schlüssel und 1 Autoschlüssel mit
Anhänger
2 Handys
1 Schlüssel mit 2 Anhängern
1 Autoschlüssel mit Mäppchen
4 Schlüssel in Mäppchen
Geänderte Öffnungszeiten
in den Verwaltungsstellen
In den Verwaltungsstellen im Kirbachtal
gelten in der Zeit von Montag
14. Januar bis Donnerstag, 14.
Februar 2019 geänderte Öffnungszeiten.
Hohenhaslach: Mo: 14.00 Uhr bis
16.30 Uhr
Mi: 08.00 Uhr bis
12.00 Uhr
Ochsenbach: Di: 17.00 Uhr bis
18.30 Uhr
Spielberg: Mi: 15.00 Uhr bis
16.30 Uhr
Häfnerhaslach: Mi: 17.00 Uhr bis
18.30 Uhr
Am Mittwoch, 30. Januar bleiben die
Verwaltungsstellen Spielberg und
Häfnerhaslach wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung
geschlossen.
Der Bürgerservice in Großsachsenheim
steht allen Einwohnern zu den
regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Diese sind täglich von 8:00
Uhr bis 12:30 Uhr, Mittwoch bereits
ab 7:00 Uhr, Dienstag von 16:30 Uhr
bis 18:30 Uhr und Donnerstag von
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Landesfamilienpass
Beim Bürgerservice/Einwohnermeldeamt
und den Verwaltungsstellen
der Stadt Sachsenheim können die
Gutscheinkarten für 2019 abgeholt
werden. Der Landesfamilienpass ist
einkommensunabhängig.
Berechtigt sind:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten
Kindern oder
gleichgestellten Kindern (z.B. Pflegekindern),
die mit ihren Eltern in
häuslicher Gemeinschaft leben;
• Familien mit nur einem Elternteil,
die mit mindestens einem kindergeldberechtigten
Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben;
• Familien mit einem kindergeldberechtigten
schwerbehinderten
Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung;
• Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt
sind, und
mit ein oder zwei kindergeldberechtigten
Kindern in häuslicher
Gemeinschaft leben;
• Familien, die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten und mit mindestens
einem Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben.
I
n diesem Zusammenhang bitten
wir um Beachtung, dass ein Landesfamilienpass
nur noch bei einem gemeinsamen
Hauptwohnsitz der Eltern
und Kinder ausgestellt werden
kann.