Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 4
Darüber hinaus werden Teilnehmer
geehrt, die
- bei einem deutschen Turnfest den
1. - 6. Platz
- bei einem Landesturnfest des
Schwäbischen Turnerbundes den 1. -
3. Platz (Meisterschaft)
- Kinder und Jugendliche, die bei einer
Gaumeisterschaft des Turngaus
Neckar/Enz den 1. Platz belegten.
Es muss sich jeweils um Meisterschaften
von Verbänden handeln,
die dem Württembergischen Landessportbund
oder dem Deutschen
olympischen Sportbund (DOSB) angehören.
Es müssen bei Erwachsenen
mind. 4 Teilnehmer bei Einzelwettbewerben
und 4 bei Mannschaftswettbewerben
am Start sein.
Sportlerinnen und Sportler, die
- in eine Olympiamannschaft
- in eine deutsche Nationalmannschaft
- in eine Baden-Württ. bzw. Württ.
Auswahl
berufen wurden.
und Sportler, die
- Sportlerinnen einen Welt-, Europarekord
- einen deutschen Rekord
- einen baden-württembergischen
Rekord
aufgestellt haben.
Mannschaften, die
- in die höchste Klasse des Bezirks
oder eine höhere Klasse ihrer Sportart
aufgestiegen sind. Dabei muss
die neue Spielklasse (Bezirk) das Gebiet
mehrerer Landkreise umfassen.
- einen Meistertitel (mindestens Bezirksmeistertitel)
erreicht haben (Nr.
2a)
Vereinsfunktionäre, Trainer oder
sonstige Personen, die sich in den
örtlichen Sport-, Kultur- oder sonstigen
anerkannten Vereinen (anerkannt
im Rahmen der städtischen
Vereinsförderung) besonders verdient
gemacht haben.
Folgende Voraussetzungen müssen
erfüllt sein:
- 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
als Vorsitzender eines Vereines oder
einer
Organisation oder
- 15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in
wesentlicher Funktion eines Vereins
oder
einer Organisation - gleichrangige
Tätigkeiten können zusammengerechnet
werden.
Als wesentliche Funktion gelten:
- Mitglied des Vorstandes
- Tätigkeit als Übungsleiter
- Tätigkeit als Jugendleiter
- Tätigkeit als Kassier
- Tätigkeit als Schriftführer / Pressewart
Soweit sich Tätigkeiten der
o.g. Art überschneiden oder zugleich
ausgeübt werden, können sie nur
einmal berücksichtigt werden.
Als ehrenamtlich gelten alle Tätigkeiten,
die nicht gegen Entgelt ehrenamtlich
ausgeübt werden. Unkostenersatz
ist einem Entgelt nicht
gleichzustellen, sofern dieser 8,00
F je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt.
Die Entscheidung über eine solche
Ehrung trifft der Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats auf
der Grundlage der Richtlinien über
die Ausgestaltung und Verleihung
der Ehrennadel des Landes Baden-
Württemberg in Abstimmung mit
der Sport- und Kulturgemeinschaft
Sachsenheim e.V..
Soweit es die Umstände des Einzelfalls
erfordern, kann der Verwaltungsausschuss
in Abstimmung mit
der Sport- und Kulturgemeinschaft
Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen
Kriterien abweichende
Ehrung vornehmen.
3. Auszeichnung
a) Die Auszeichnung erfolgt durch
die Verleihung von Erinnerungsmedaillen
in Gold, Silber und Bronze
und durch Ehrenurkunden.
b) Die Medaillen werden in jeder
Stufe an dieselben Sportlerinnen
und Sportler, Mannschaften, Funktionäre,
Trainer und sonstige Personen
nur einmal verliehen. Bei weiteren
Ehrungen werden Urkunden
ausgehändigt.
c) Sind Mannschaften Empfänger einer
Auszeichnung, erhält jeder Beteiligte
eine Medaille bzw. Urkunde,
wobei Ersatzleute, bei einer Erringung
des Ehrenplatzes mitgewirkt
haben, ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Mannschaftsstärke darf dadurch
um nicht mehr als 25% überschritten
werden.
d) Hat der Empfänger zum Zeitpunkt
der Ehrung Erfolge für verschiedene
Auszeichnungsstufen erreicht, erhält
er die Auszeichnung der höchsten
erreichten Auszeichnungsstufe.
e) Ist es zweifelhaft, ob nach den
Richtlinien eine Ehrung erfolgen
kann, entscheidet darüber endgültig
der Verwaltungsausschuss.
4. Medaillen
Gold
An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen
und -Sportler,
Mannschaften), die
- an einer Olympiade teilnahmen
- an einer Welt,- Europa- oder Deutschen
Meisterschaft den 1. – 3. Platz
belegten
- an einer deutschen Meisterschaft
den 1. Platz belegten.
Silber
An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen
und Sportler,
Mannschaften), die
- bei einer Deutschen Meisterschaft
den 2. und 3. Platz
- bei einem Deutschen Turnfest den
1. und 2. Platz
- bei einer süddeutschen Meisterschaft
den 1. Platz
- bei einer Baden-Württ. bzw. Württ.
Meisterschaft den 1. Platz
- bei einem Landesturnfest des
Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft)
den 1. Platz belegten.
An Sportlerinnen und Sportler, die
- in einer deutschen Bestenliste die
Plätze 1 und 2 belegten.
An Sportlerinnen und Sportler, die
- in eine deutsche Nationalmannschaft
berufen wurden.
Bronze
An Meisterschaftsteilnehmer (Einzelsportlerinnen
und -Sportler,
Mannschaften), die
- bei einer Deutschen Meisterschaft
den 4. - 6. Platz
- bei einem Deutschen Turnfest den
3. - 6. Platz
- bei einer Süddeutschen Meisterschaft
den 2. - 3. Platz
- bei einer Baden-Württ. bzw. Württ.
Meisterschaft den 2. – 3. Platz
- bei einem Landesturnfest des
Schwäb. Turnerbundes (Meisterschaft)
den 2. und 3. Platz
- bei einer Bezirks-, (Kreis- oder Gau)
meisterschaft des Turngaus Neckar/
Enz den 1. Platz belegten
- an Kinder und Jugendliche, die bei
einer Bezirks-, Kreis- oder Gaumeisterschaft
des Turngaus Neckar/Enz
den 1. Platz belegten
An Sportlerinnen und Sportler, die
- in eine Baden-Württ. bzw. Württ.
Auswahl berufen wurden.
An Mannschaften, die
- erstmals in die höchste Klasse des
Bezirks oder eine höhere Klasse ihrer
Sportart aufgestiegen sind
5. Mit einer Verdienstmedaille in
Gold, Silber oder Bronze
können auch besonders verdiente
Personen gemäß Ziffer 2 e) ausgezeichnet
werden.Die Entscheidung
hierüber trifft der Verwaltungsausschuss
des Gemeinderates.
6. Ehrenurkunden
Alle Geehrten erhalten eine Ehrenurkunde.
7. Ermittlung und Durchführung
Die Vereine melden ihre Vorschläge
über die zu ehrenden Sportlerinnen
und Sportler, Mannschaften und
Trainer, Funktionäre oder sonstige
Personen an die Stadt Sachsenheim.
Die Ehrung findet jährlich in angemessenem
Rahmen statt.
8. Inkrafttreten
Diese Richtlinien finden erstmals für
Leistungen im Jahre 2010 bzw. für
Leistungen in den Wettbewerbsrunden
2009/2010 Anwendung.
Soweit es die Umstände des Einzelfalls
erfordern, kann der Verwaltungsausschuss
in Abstimmung mit
der Sport- und Kulturgemeinschaft
Sachsenheim e.V. eine von den vorgegebenen
Kriterien abweichende
Ehrung vornehmen.
Senden Sie das Formular bitte für die
Nachmeldung vollständig ausgefüllt
bis spätesten 28. März 2019 an die
Stadtverwaltung Sachsenheim,
Bildung Betreuung Bürgerengagement
Äußerer Schlosshof 5, 74343
Sachsenheim oder an folgende EMail
Adresse: i.ott@sachsenheim.
de.
Wenn Sie Zeitungsausschnitte, Bilder,
Videos oder sonstige Informationen
über die errungenen Leistungen
haben, senden Sie diese in Kopie
gerne mit, damit wir möglichst umfangreich
über die Erfolge informiert
sind.
Kraichgau Stromberg
Tourismus e.V.
17. Tourismusgipfel
Kraichgau-Stromberg
Der Kraichgau-Stromberg Tourismus
e.V. lädt alle touristischen Leistungsträger
zum 17. Tourismusgipfel
Kraichgau Stromberg ein. Die Ver-
Stadtverwaltung Sachsenheim
Bildung, Betreuung, Bürgerengagement
Äußerer Schlosshof 3
74343 Sachsenheim
Name, Vorname, Geburtsdatum
_______________________________________________________________
Anschrift
_______________________________________________________________
Sportliche Disziplin oder besondere Verdienste
_______________________________________________________________
zu ehrende Leistung, erzielt am, erzielt in
_______________________________________________________________
Abgabe bis spätestens 28. März 2019 für Sportler/innen
Abgabe bis spätestens 18. März 2019 für Ehrenamtliche Tätigkeit
Absender:
Name, Vorname: _________________________________________________
Straße: ________________________________________________________
PLZ, Ort: _______________________________________________________
Telefonnummer: _________________________________________________
e- Mail: ________________________________________________________
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Ort, Datum, Unterschrift