Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3
Wochenmarkt
Herzlich Willkommen
auf dem Sachsenheimer
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet freitags
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr
in der Fußgängerzone im Bereich
der Lammstraße statt. Neben Eiern,
Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und
Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte,
Obst und Gemüse sowie
mediterrane Spezialitäten angeboten.
In den Sommermonaten kann es bei
Temperaturen über 30°C zu Einschränkungen
beim Wochenmarktangebot
kommen.
Marktbeschicker und Stadverwaltung
bitten um Verständnis!
Hundesteuer
Hunde sind die besten Freunde des
Menschen...
...aber sie sind auch zu versteuern.
Wenn Sie einen Hund an Ihrer Seite
haben, sind Sie auch verpflichtet,
Hundesteuer zu bezahlen.
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs-
und Aufwandssteuer. Die Einnahmen
aus der Hundesteuer fließen in
den großen Steuertopf der Stadt, aus
dem die kommunalen Aufgaben finanziert
werden. Eine konkrete Gegenleistung
erhält also der Hundehalter
für seine Steuerzahlung nicht.
Insbesondere stellt die Hundesteuer
keine „Hundekotbeseitigungsgebühr“
dar.
Als Rechtsgrundlage dient die Hundesteuersatzung
der Stadt Sachsenheim.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen
oder mit einem Hund in die Stadt
ziehen, haben Sie einen Monat Zeit
ihn anzumelden. Neugeborene Hunde
gelten als angeschafft, wenn sie
3 Monate alt sind. Ab da besteht die
Steuerpflicht.
Wie kann ich meinen Hund anmelden?
Formulare für die Anmeldung erhalten
sie bei der Stadtverwaltung im
Team Finanzen, oder im Internet unter
www.sachsenheim.de.
Wie lange muss ich Hundesteuer bezahlen?
Solange Sie den Hund besitzen, müssen
Sie die Steuer bezahlen. Verkaufen
Sie ihn oder stirbt er, endet auch
die Steuerpflicht. Auch dieses Formular
erhalten Sie bei der Stadt, oder
über das Internet. Wenn Sie umziehen,
müssen Sie den Hund auch ummelden.
Dies geschieht nicht automatisch.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Pro Jahr kostet:
der erste Hund 120,00 F
jeder weiterer Hund 240,00 F
der erste Kampfhund 683,00 F
jeder weiteren Kampfhund 1.366,00 F
Was ist ein Kampfhund?
Dies ist in der Hundesteuersatzung
der Stadt geregelt. Dazu gehören u.a.
Bullterrier, Pit Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier sowie deren
Kreuzungen untereinander oder
mit anderen Hunden sowie Bullmastiff,
Mastino Napolitano, Fila Brasileiro,
Bordeaux Dogge, Mastin Espanol,
Staffordshire Bullterrier, Dogo
Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Gibt es eine Befreiung von der Hundesteuer?
Dies ist möglich für Hunde, die
1. zum Schutze und zur Hilfe blinder,
tauber oder hilfloser Personen
unentbehrlich sind. Das sind insbesondere
solche Personen, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen "B“, "BL“, "aG“ oder "H“
besitzen.
2. die Prüfung für Rettungshunde
oder die Wiederholungsprüfung mit
Erfolg abgelegt haben und für den
Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
stehen.
3. innerhalb eines Zeitraumes von 12
Monaten vor Beginn des Steuerjahres
die Schutzhundeprüfung III erfolgreich
abgelegt haben.
4. ausschließlich dem Schutz von
Epileptikern oder Diabetikern dienen,
wenn nachgewiesen wird, dass
sie hierzu geeignet sind.
5. ausschließlich für betriebliche
Zwecke gehalten werden. (Firmenhunde)
Anträge auf Steuerbefreiungen können
schriftlich bei der Stadtverwaltung
- Team Finanzen - mit entsprechenden
Nachweisen eingereicht
werden.
Wie komme ich an eine Hundesteuermarke?
Nach der Anmeldung werden unbefristet
gültige Hundesteuermarken
ausgegeben. Die Hundemarke bleibt
für die Dauer der Hundehaltung
gültig. Hunde müssen außerhalb
des bewohnten und dazugehörigen
Grundstücks eine gültige, deutlich
sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Bei Verlust der Hundesteuermarke
wird eine Ersatzmarke gegen eine
Gebühr von 8,00 F ausgehändigt.
Ich habe meinen Hund noch nicht
angemeldet. Womit muss ich rechnen?
Grundsätzlich handelt sich bei diesem
Versäumnis um eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße
geahndet werden kann. Wenn Sie
Ihren Hund allerdings nachträglich
anmelden, wird von der Einleitung
eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Für Rückfragen und weitere Informationen
zur Hundesteuer wenden
Sie sich bitte an Frau Rauch, Tel.
07147 28-134 oder per Mail an finanzen@
sachsenheim.de
Weihnachtsbäume
Einsammeln als
Einnahmequelle
Hat ein Großsachsenheimer Verein
Interesse daran, in Eigenregie im
Januar 2020 die Weihnachtsbäume
gegen einen Unkostenbeitrag einzusammeln?
Bis vor zwei Jahren hat der Kleeblatt
Förderverein die Weihnachtsbäume
jedes Jahr um den 6. Januar herum
eingesammelt. Die Haushalte gaben
dafür einen kleinen Obolus, der dem
Verein zu Gute kam.
Vielleicht wäre das ja auch was für
Ihren Verein?
Sie benötigen: Leute die mithelfen,
ein Fahrzeug mit entsprechendem
Anhänger, einen Fahrer, Zeit und
Lust.
Wenn Sie Interesse haben, melden
Sie sich gerne bei Frau Müller (Tel.
07147/28-140, m.mueller@sachsenheim.
de)
Willkommen zum Krämermarkt
in Sachsenheim
In Großsachsenheim findet am
Samstag, den 21. September 2019,
von 8.00 bis 18.00 Uhr der traditionelle
Krämermarkt statt.
Auch in diesem Jahr bieten wieder
rund 90 Händler im Bereich der
Haupt- und der Brunnenstraße sowie
im Äußeren Schloßhof mit einer
bunten Warenpalette eine reiche
Auswahl. So reicht das vielfältige
Angebot von modischen Accessoires,
Kunsthandwerk, Haushalts- und
Kurzwaren, Tee, Käsespezialitäten,
Gewürzen, Büchern, Spielwaren, Imkereiprodukten,
Seifen und Wurstwaren
bis hin zu leckeren Süßigkeiten.
Auch für das leibliche Wohl wird
wieder bestens gesorgt, unter anderem
auch durch örtliche Vereine und
Anbieter. In entspannter Umgebung
können Sie nach Herzenslust über
den Markt bummeln, einkaufen und
genießen.
Nur ein kleiner Auszug des vielfältigen
Warenangebots.
Verkehrseinschränkungen
Am Samstag, den 21.09.2019 sind in
Großsachsenheim die Hauptstraße
zwischen Oberriexinger Straße
und Bissinger Straße sowie die Brunnenstraße
bis zur Einmündung der
Von-Koenig-Straße in der Zeit von
5.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr für den
gesamten Verkehr gesperrt. Der Äußere
Schloßhof und die Grabenstraße
sind während dieser Zeit wegen
der Sperrung ebenfalls nicht befahrbar.
Eine innerörtliche Umleitung
erfolgt über die Schloßgarten-
sowie über die Bahnhofstraße. Die
Tiefgarage an der Hauptstraße sowie
Bürgerberatung
Sprechtage
der Rentenversicherung
Die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
werden in folgenden
Städten durchgeführt:
- Ludwigsburg, Obere Marktstr. 1-3
(gegenüber vom Rauthaus 1. OG
Zi. 140), 71638 Ludwigsburg
- Bietigheim-Bissingen,
Löchgauer Str. 22 (EG Zimmer 116),
74321 Bietigheim-Bissingen
- Marbach,Marktstraße 23, (3. OG,
Trauzimmer), 71672 Marbach.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungen
nur nach vorher erfolgter Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer
0711/84830300 oder auch
online unter https://www.eservicedrv.
de/eTermin/dsire/step0.jsp
Kommunal-Info
Auf unserer Homepage www.sachsenheim.
de finden Sie unter der Rubrik
„Verwaltung und Politik“ eine
Terminübersicht aller Sitzungen des
Gemeinderates, der Ortschaftsräte
und der Bezirksbeiräte.
Zu den öffentlichen Sitzungen sind
alle Interessierten recht herzlich eingeladen!
Die öffentlichen Tagesordnungen
werden 8 Tage und die öffentlichen
Beratungsvorlagen
6 Tage vor dem Sitzungstag auf der
Homepage veröffentlicht.
Zur Sitzung werden für die Besucher
die Unterlagen im Sitzungssaal ausgelegt.
Nächste
Erscheinungstermine
Nachrichtenblatt Nr. 19
am 27. September 2019
Redaktionsschluss:
23. September, 10 Uhr
Nachrichtenblatt Nr. 20
am 11. Oktober 2019
Redaktionsschluss:
7. Oktober, 10 Uhr
IMPRESSUM
Herausgeber:
Stadt Sachsenheim, Rathaus,
74343 Sachsenheim
Verantwortlich für den Textteil:
Bürgermeister Holger Albrich oder
sein Vertreter im Amt.
Tel. (07147) 28-100
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Anja Deters, Bietigheim-Bissingen
Anzeigenberatung und - verkauf:
Tel. (07142) 403-0, Fax 403-125
Gesamtherstellung,
Druck und Vertrieb:
Druck- und Verlagsgesellschaft
Bietigheim mbh, Kronenbergstr. 10,
74321 Bietigheim-Bissingen.
Das Nachrichtenblatt erscheint
kostenlos freitags alle 14 Tage.
Buntes Markttreiben von 8.00 bis
18.00 Uhr.