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2016_09_30

Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3 Hunde sind die besten Freunde des Menschen ...aber sie sind auch zu versteuern. Wenn Sie einen Hund an Ihrer Seite haben, sind Sie auch verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen. Was ist die Hundesteuer? Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den großen Steuertopf der Stadt, aus ¦ Fortsetzung von Seite 1 Bürgerberatung Mara Walz. Die Eröffnungsfeier wurde in diesem Jahr erstmals musikalisch umrahmt durch das Trio Bravura. Auf dem von Gisela Zimmermann organisierten Kunst- und Handwerkermarkt konnten die Besucher ein ausgefallenes und wie gewohnt hochwertiges Angebot an Kunst und Handwerk von rund 50 überregionalen Ausstellern bestaunen. Erstmals musste der „Genussmarkt“ aufgrund der Wasserschlosssanierung in den Schlossgarten umziehen. Der neue Standort wurde jedoch gut angenommen. Ein unterhaltsames Angebot für die jüngsten Besucher bot das umfangreiche Mitmachprogramm. Für die richtige Stimmung und erstaunte Gesichter sorgte der von der VR-Bank Neckar-Enz eG gesponserte Street Act, Clown Kampino. Auf dem traditionellen Weindörfle im Äußeren Schlosshof wurden den Besuchern an den Ständen der Sachsenheimer Wengerter und der Weingärtner Stromberg-Zabergäu herausragende Weine und Sekte aus dem Kirbachtal angeboten. Auch die Sachsenheimer Einzelhändler zeigten sich beim verkaufsoffenen Sonntag zufrieden mit der Veranstaltung, da viele Schau- und Kauflustige ihre Geschäfte aufsuchten. Die Stadt Sachsenheim dankt den Veranstaltern des Sachsenheimer Summer Specials für Ihr Engagement sowie den Anwohnern für Ihr Verständnis! Wochenmarkt Der Wochenmarkt findet freitags zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr in der Fußgängerzone im Bereich der Lammstraße statt. Neben Eiern, Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte, Obst und Gemüse sowie mediterrane Spezialitäten angeboten. Die Sprechtage der Deutsche Rentenversicherung werden in folgenden Städten durchgeführt: - Ludwigsburg, Obere Markt- straße 1 - 3 (gegenüber vom Rathaus 1. OGZi.140), 71638 Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen, Farb- straße 19, 2. OG Zimmer 210 (neben dem Bürgeramt), 74321 Bietigheim-Bissingen - Marbach, Marktstraße 23 (3. OG, Trauzimmer), 71672 Marbach Bitte beachten Sie, dass die Beratungen nur nach vorher erfolgter Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0711 / 6 14 66 - 510 oder auch online unter https://www.eservice drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp Kommunal-Info Termine der kommunalen Gremien vom 30.09.2016 bis 13.10.2016 06.10.2016, 18:30 Uhr, Sitzung des Gemeinderates nö/ö Kulturhaus Sachsenheim 13.10.2016, 18:30 Uhr, Sitzung des Technischen Ausschusses nö/ö Kulturhaus Sachsenheim ö: öffentlich, Zuhörer sind herzlich eingeladen nö: nichtöffentlich Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen sind für Besucher im Sitzungssaal aufgelegt. Auf der Homepage Stadt Sachsenheim kann die Tagesordnung der Sitzung eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen können zwei Tage vor der Sitzung unter www. sachsenheim.de eingesehen werden. Wir bitten um Verständnis, dass sich der Beginn der Sitzung je nach Umfang der Tagesordnungen verschieben kann. Beachten Sie bitte die Ankündigungen in der Tagespresse Nächste Erscheinungstermine Nachrichtenblatt Nr. 20 am 14. 10. 2016 Redaktionsschluss 10. 10., 10 Uhr Nachrichtenblatt Nr. 21 am 28. 10. 2016 Redaktionsschluss 24. 10., 10 Uhr IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Sachsenheim, Rathaus, 74343 Sachsenheim Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Horst Fiedler oder sein Vertreter im Amt. Tel. (07147) 28-100 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anja Deters, Bietigheim-Bissingen Anzeigenberatung und - verkauf: Tel. (07142) 403-0, Fax 403-125 Gesamtherstellung, Druck und Vertrieb: Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim mbh, Kronenbergstr. 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Das Nachrichtenblatt erscheint kostenlos freitags alle 14 Tage. Zahlreiche Besucher schauten auf dem Kunst- und Handwerkermarkt vorbei. Trotz Regenwetters herrschte gute Stimmung auf dem Weindörfle im Äußeren Schlosshof. dem die kommunalen Aufgaben finanziert werden. Eine konkrete Gegenleistung erhält also der Hundehalter für seine Steuerzahlung nicht. Insbesondere stellt die Hundesteuer keine „Hundekotbeseitigungsgebühr“ dar. Als Rechtsgrundlage dient die Hundesteuersatzung der Stadt Sachsenheim. Wann muss ich meinen Hund anmelden? Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Stadt ziehen, haben Sie einen Monat Zeit ihn anzumelden. Neugeborene Hunde gelten als angeschafft, wenn sie 3 Monate alt sind. Ab da besteht die Steuerpflicht. Wie kann ich meinen Hund anmelden? Formulare für die Anmeldung erhalten sie bei der Stadtverwaltung im Team Finanzen, oder im Internet unter www.sachsenheim.de. Wie lange muss ich Hundesteuer bezahlen? Solange Sie den Hund besitzen, müssen Sie die Steuer bezahlen. Verkaufen Sie ihn oder stirbt er, endet auch die Steuerpflicht. Auch dieses Formular erhalten Sie bei der Stadt, oder über das Internet. Wenn Sie umziehen, müssen Sie den Hund auch ummelden. Dies geschieht nicht automatisch. Wie hoch ist die Hundesteuer? Pro Jahr kostet: der erste Hund 120,00 F jeder weiterer Hund 240,00 F der erste Kampfhund 683,00 F jeder weiteren Kampfhund 1.366,00 F Was ist ein Kampfhund? Dies ist in der Hundesteuersatzung der Stadt geregelt. Dazu gehören u.a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Gibt es eine Befreiung von der Hundesteuer? Dies ist möglich für Hunde, die 1. zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Das sind insbesondere solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B“, "BL“, "aG“ oder "H“ besitzen. 2. die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. 3. innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten vor Beginn des Steuerjahres die Schutzhundeprüfung III erfolgreich abgelegt haben. 4. ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.


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