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Ausgabe-Nr. 49 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 17 gerufen, „kreative Lösungen für bislang ungelöste Probleme“ zu entwickeln. Schwerpunkte der bisherigen Wettbewerbe lagen unter anderem im Gesundheitsbereich, beim Energiesparen, aber auch bei der cleveren alltagspraktischen Innovation. Feierliche Preisverleihung ist im 12. Juli 2017 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. INFO: Weitere Auskünfte erteilen das Informa tionszentrum Patente, Telefon 0711 – 123-2602, sowie das Steinbeis Transferzentrum Infothek, Telefon 07721 – 87 86 53. Informationen zum Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg sowie alle Ausschreibungsunterlagen auch unter www.erfinderpreis-bw.de. Die AVL informiert Neuer Technischer Leiter Tobias Mertenskötter beginnt am 1. Februar 2017 Tobias Mertenskötter tritt zum 01. Februar 2017 als Leiter der Abteilung Deponie- und Energietechnik die Nachfolge von Albrecht Tschackert an. Der neue Abteilungsleiter ist 36 Jahre alt und hat als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Abfalltechnik langjährige Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft. Zurzeit ist er noch Technischer Leiter in einem Entsorgungsverbund in Nordrhein Westfalen. Als neuer Technischer Leiter der AVL ist Tobias Mertenskötter für die Gesamtleitung der Maßnahmen im Deponiebetrieb und deren Wirtschaftlichkeit verantwortlich. Er ist ferner zuständig für die Planung, Genehmigung und den Bau von abfallwirtschaftlichen Anlagen. Gleichzeitig hat er die Gesamtleitung der Grüngutverwertung im Landkreis Ludwigsburg sowie des Stoffstrommanagements der AVL. __________ Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Hindenburgstr. 30, 71638 Ludwigsburg www.avl-ludwigsburg.de Ansprechpartnerinnen für die Presse Jasmin Mendel, Tel. 07141 / 144 56- 20, Fax -57 20, jasmin.mendel@avl-lb.de Sandra Riedel, Tel. 07141 / 144 56- 23, Fax -57 23, sandra.riedel@avl-lb.de Familienbildung Vaihingen/Enz K 69 – Treffpunkt für Alleinerziehende mit ihren Kindern: Zu diesem Spät-Nachmittag sind alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern eingeladen. Gespräch, Begegnung und der gemeinsame Erfahrungsaustausch stehen dabei im Mittelpunkt. Di, 13.12.; 16.00-18.00 Uhr, 1 x Grabenstr. 18. K 89 – Umgang mit Trotz und aggressivem Verhalten: Wie können Eltern angemessen mit Wut, Trotz und aggressivem Verhalten von Kindern umgehen? Welche Konfliktlösungsstrategien sind hilfreich, um ein guten Familienklima zu erhalten? Der Abend bietet ausreichend Zeit für Gespräch und Austausch, Di, 13.12.; 20.00 Uhr, 1 x Grabenstr. 18. E 3 - Yoga für Schwangere: Unterschiedliche Atem- und Entspannungsübungen sollen dazu beitragen zu innerer Ruhe, Konzentration und Entspannung zu kommen. Mo, 9.1.17; 19.30-20.45 Uhr, 8 x Grabenstr. 18. Für alle Kurse und Vorträge sind schriftliche Anmeldungen erforderlich. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem Programmheft. Tierseuchenkasse Baden- Württemberg Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Bitte beachten: ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2017 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet) Hühner Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: -Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind: -Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) -Esel, Ziegen, Gänse und Enten Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben, so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe Ihrer Adressdaten melden. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www. tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Bitte beachten Sie auch, dass wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % mindestens 10 Völker erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10R, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: info@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Die AVL informiert Der Abfallkalender 2017 wird verteilt Alle Privathaushalte im Landkreis Ludwigsburg erhalten ab dem 05.12.16 ihren Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für 2017. Die AVL hat die Austräger der Gemeinden und der Deutschen Post mit der Verteilung beauftragt. Diese sollte bis zum Jahresende im gesamten Landkreis Ludwigsburg abgeschlossen sein. In einigen Städten und Gemeinden wurden Touren optimiert, deshalb kann es teilweise - vor allem bei den Abfuhrterminen der Grünen Tonnen FLACH und RUND - zu Änderungen kommen. Die AVL bittet die Bürgerinnen und Bürger zu prüfen, ob sie den Abfallkalender erhalten haben und ob dieser auch für den richtigen Ort/Bezirk gilt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, gibt es den passenden Abfallkalender 2017 bei den Rathäusern oder im Internet unter www.avl-lb.de. Dort können die Abfuhrtermine im PDF-Format oder als Outlook-Kalenderdaten herunter geladen werden. Mit der kostenlosen AVL Service+ App kann man sich für alle Tonnen die Abfuhrtermine mit Erinnerungsfunktion auf das Smartphone laden. Die AVL informiert Schließung von Betriebsstätten am Montag, 12.12.2016 Die Betriebsstätten der AVL haben am Montag, 12.12.2016, wegen einer Betriebsversammlung, geänderte Öffnungszeiten. Geöffnet bleiben am Vormittag: ServiceCenter Abfall 8:00 bis 12:30 Uhr Wertstoffhof ELLENTAL 9:00 bis 12:00 Uhr Wertstoffhof WASSERTURM 9:00 bis 12:30 Uhr Wertstoffhof NECKARTAL 9:00 bis 13:00 Uhr Wertstoffhof BOTTWARTAL 9:00 bis 12:30 Uhr Geschlossen bleiben am Nachmittag: ServiceCenter Abfall Wertstoffhof ELLENTAL Wertstoffhof WASSERTURM Wertstoffhof NECKARTAL Wertstoffhof BOTTWARTAL Ganztägig geschlossen bleiben: Wertstoffhof SCHLOSSBERG Gebrauchtwaren-Kaufhaus WARENWANDEL und Wertstoffhof TAMMERFELD (Montags generell geschlossen) Deponie BURGHOF und Wertstoffhof BURGHOF Plus Deponie AM FROSCHGRABEN und Bauwertstoffhof AM FROSCHGRABEN Die AVL bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie Kunden und Lieferanten um Verständnis und bedankt sich im Voraus dafür. Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Hindenburgstr. 30, 71638 Ludwigsburg www.avl-ludwigsburg.de Ansprechpartnerinnen Jasmin Mendel, Tel. (07141) 144 56 20, Fax -57 20, jasmin.mendel@avl-lb.de Sandra Riedel, Tel. (07141) 144 56 23, Fax -57 23, sandra.riedel@avl-lb.de


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