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2017_01_23

Sachsenheimer Nachrichtenblatt Gelungener Start in die Tourismussaison 2017 Das Eröffnungswochenende auf der Reisemesse CMT in Stuttgart war mit rund 70.000 Eintritten, trotz des Winterwetters, ein Besuchermagnet. Sachsenheim präsentierte sich traditionell am Messestand des Kraichgau-Stromberg Tourismus (KST). Die touristischen Leistungsträger Weingut Keller aus Hohenhaslach und die Unterkunftsbetriebe der Familie Knodel sowie Eva und Wolf Apartments hießen die Besucher willkommen. Am Messestand wurden Auskünfte über Beherbergungs und Freizeitmöglichkeiten gegeben und es bestand die Möglichkeit lokale Weinspezialitäten der Sachsenheimer Wengerter zu probieren. Am ersten Messewochenendes stand die Thematik „Fahrrad- & ErlebnisReisen mit Wandern“ im Vordergrund. Informationsmaterial zu den Schwerpunkten Wandern und Radfahren war demnach heiß begehrt. Ob allgemeine Anfragen oder konkrete Übernachtungswünsche, bei den Besuchern blieben keine Fragen offen. Der Messeauftritt war ein gelungener Start in das neue Tourismusjahr. Die Stadt und ihre Leistungsträger freuen sich auf zahlreiche Besucher und Gäste! Wer Untertützung benötigt, ist hier richtig Bewerbungen und Vorschläge für die Geldvergabe aus der Bürgerstiftung Sachsenheim jetzt einreichen Im Jahr 2008 wurde die „Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachenheim“ gegründet. Nun wird zum 8. Mal ein Geldbetrag aus der Sachsenheimer Bürgerstiftung an gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Die Stadtverwaltung sucht mit Hilfe der Bevölkerung förderfähige, d.h. gemeinnützige oder mildtätige Zwecke oder Menschen sowie Projekte, die in diesem Jahr von der Ausschüttung profitieren sollen. Es können sowohl Einzelpersonen mit einer Einmalförderung, als auch Einrichtungen bedacht werden. Der Betrag kann auch auf mehrere Personen oder Projekte verteilt werden. Dieses Mal können 5.585,84 Euro ausbezahlt werden. Bitte reichen Sie Vorschläge ein, wer Geld aus der Bürgerstiftung erhalten soll. Formulieren Sie diese bitte auf maximal einer DIN A4 Seite schriftlich. Gerne dürfen Sie auch eine E-Mail schicken. Begründen Sie, warum Ihr Projekt, bzw. die von Ihnen vorgeschlagenen Personen eine Förderung verdient hätten. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 10. April 2017 bei der Stadt Sachsenheim ein. Entweder per Post (Stadt Sachsenheim, Frau Nicole Raichle, Äußerer Schloßhof 3, 74343 Sachsenheim), oder per Mail (n.raichle@sachsenheim.de). Vergessen Sie bitte Ihren Absender nicht, damit wir Sie über den Verlauf informieren können. Darüber, wer eine Förderung erhält und wie das Geld aufgeteilt wird, entscheidet der Stiftungsrat zeitnah nach Ablauf der Einreichungsfrist. Wir werden die Öffentlichkeit über die Presse darüber informieren, wem das Geld zu Gute kommen wird. Übrigens: Weitere Zustiftungen sind jederzeit herzlich willkommen. Mit den von der Bürgerstiftung ausgeschütteten Mitteln sollen auch künftig Sachsenheimer Projekte, Einrichtungen und Privatpersonen unbürokratisch und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage unterstützt werden. Nähere Informationen zur Bürgerstiftung sind im Bereich „Kultur, Bildung, Soziales“ unter www. sachsenheim.de zu finden. Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Sachsenheim Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG, s.u.) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmungen vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sachsenheim, Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Sachsenheim, den 10.01.2017 gez. Horst Fiedler Bürgermeister Mitteilungen der Stadtverwaltung Ausgabe-Nr. 2 Freitag, 20. Januar 2017 Jahrgang 2017 www.sachsenheim.de Das Sachsenheimer Messeteam stand gerne für Fragen der Besucher zur Verfügung. Großes Interesse am Messestand.


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