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Sachsenheimer
Nachrichtenblatt
Arbeitskreis Asyl in Not
Der Vertrag für die Kleiderkammer
läuft aus. Nun suchen die Ehrenamtlichen
dringend Ersatz.
Auch Kinderkleider und Spielsachen
werden in der Kleiderkammer
angeboten.
Im Februar 2016 war die Freude
noch groß. Der Asylkreis eröffnete
geeignete Räume für die dringend
benötigte Kleiderkammer in
der Rinnenstraße in Hohenhaslach.
Der Mietvertrag war bis Dezember
2017 festgesetzt, dennoch
hatten die ehrenamtlichen Betreuer
auf eine mögliche Verlängerung
gehofft. Diese kommt nun nicht.
Jetzt drängt die Zeit und es muss
Ersatz gefunden werden. Hier ist
die Stadt Sachsenheim mit von der
Partie. „Es wäre schön, wenn die
neuen Räume eine gute Lage hätten,
damit sie auch ohne Auto erreicht
werden können“, so Silke
Deuschel, die Verantwortliche für
Asyl bei der Stadt. Außerdem sollte
die Immobilie mindestens 100qm
Fläche haben, beheizbar sein und
mit einer Toilette ausgestattet.
In der Kleiderkammer wird Kleidung
für Flüchtlinge wie in einem
einfachen Kaufhaus ordentlich
präsentiert. Die Menschen können
die Sachen dort probieren und bei
Bedarf mitnehmen.
Wer eine geeignete Immobilie oder
leerstehende Räume hat, darf sich
bitte bei der Stadt Sachsenheim,
Frau Philipp, Telefon 07147/28-186
oder b.philipp@sachsenheim.de
melden.
Nie mehr Bücher schleppen
Sachsenheims Stadtbücherei ist
rund um die Uhr „Onleihe“
Das neue Angebot in der Sachsenheimer
Stadtbücherei: Medien
einfach herunterladen.
Auswählen, einloggen, herunterladen
– so einfach funktioniert
das digitale Ausleihen in Sachsenheim.
Mit der Onleihe ob von zu
Hause oder unterwegs.
„Und nicht nur das“, ergänzt Bürgermeister
Horst Fiedler bei der offiziellen
Einweihung, „die Palette
reicht über Bücher, Hörbücher,
Videos, Zeitschriften und Zeitungen
bis zur Musik. Jeder kann
auch für sich entscheiden, welches
Endgerät er nutzen möchte,
PC, das Handy, Tablet oder den EBook
Reader”. Somit geht ein länger
gehegter Wunsch Fiedlers für
die Bürgerinnen und Bürger in Erfüllung.
Und er betont, dass “das
eine wirklich tolle Sache ist, die
das Angebot und die Attraktivität
der Sachsenheimer Bücherei weiter
verbessert”.
Sarah Simon-Burger (links) und
Stephanie Junk erläutern, wie das
Onleihe Verfahren läuft.
Sarah Simon-Burger und Stephanie
Junk, die beiden Büchereimitarbeiterinnen,
erläuterten beim
Startschuss-Termin anschaulich
die Vorteile der so genannten Onleihe.
“Es gibt dann auch keine
Mahngebühren mehr, weil sich die
Medien nach Ablauf der Ausleihfrist
selbst sperren. Sie geben sich
somit selbst automatisch zurück”,
erläutert Simon-Burger. “Man
kann das Entliehene dann nicht
mehr lessen oder hören, muss aber
auch keine Medien mehr in die Bücherei
zurück tragen”, ergänzt die
Kollegin Junk.
Um das neue Angebot nutzen zu
können, benötigt man nur einen
Internetanschluss sowie einen
PC, Laptop, Tablet, E-Reader oder
Smartphone und einen gültigen
Bibliothekausweis.
Bürgermeister Horst Fiedler freut
sich über das neue Angebot, das das
Spektrum der Bücherei noch erheblich
erweitert.
Besonderer Vorteil: Der zusätzliche
Service ist für Bibliothekskunden
kostenlos.
Für alle Interessierten gibt es in
der Bücherei Infomaterial. Außerdem
informieren die Bücherei Mitarbeiter
gerne über die Onleihe.
Widerspruch
Datenübermitlung an die
Bundeswehr
Der Bundestag hat am 28.April
2011 das Wehrrechtsänderungsgesetz
2011 (WehrRÄndG 2011) beschlossen.
Nach diesem Gesetz
können Frauen und Männer, die
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind, sich ab 1. Juli 2011
freiwillig für den Wehrdienst verpflichten.
Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes
wird die Aussetzung der
Wehrpflicht unter Fortentwicklung
des freiwilligen Wehrdienstes
nach dem Wehrpflichtgesetz
realisiert. Damit verbunden ist das
Ziel einer Reduzierung der Truppenstärke
auf bis zu 185.000 Soldaten.
Die Wehrpflicht bleibt im
Grundgesetz verankert und kann
bei Bedarf mit einfacher Mehrheit
vom Bundestag wieder eingeführt
werden. Mit der Aussetzung
der Pflichtdienste wird die Wehrpflicht
also nicht abgeschafft. die
Öffnung des freiwilligen Wehrdienstes
für Frauen stellt eine weitere
Maßnahme zur Gleichstellung
von Frauen im Wehrdienst dar.
Ab 1. Juli 2011 wird die regelmäßige
Datenübermittlung der Meldebehörde
an die Kreiswehrersatzämter
zum Zwecke der
Mustervorbereitung und der
Wehr- und Zivilüberwachung ausgesetzt.
Mit der Neuregelung im
Wehrpflichtgesetz werden die
Meldebehörden verpflichtet, dem
Bundesamt für Wehrverwaltung
einmal jährlich die Daten (Familienname,
Vornamen und aktuelle
Anschrift) von Männern und Frauen
mit deutscher Staatsangehörigkeit,
die im darauf folgenden Jahr
volljährig werden, zu übermitteln.
Die Datenerhebung an das Bundesamt
für Wehrverwaltung dient
dazu, Adressen zu erhalten, um
den betreffenden Personen Informationsmaterial
über die Streitkräfte
zukommen zu lassen. Die
betroffenen Personen haben ein
Widerspruchsrecht gegen die
Datenübermittlung zu diesem
Zweck. Machen Bürgerinnen und
Bürger von diesem Widerspruchsrecht
Gebrauch, dann unterbleibt
die Datenübermittlung an das
Bundesamt für Wehrverwaltung.
Der Widerspruch muss schriftlich
beim Bürgerservice in Sachsenheim
eingereicht werden.
Entsprechende Vordrucke können
beim Bürgerservice in Sachsenheim
oder auf den örtlichen Verwaltungsstellen
angefordert werden.
Stadtverwaltung am
30. Oktober geschlossen
Das Rathaus und die Verwaltungsstellen
in den Stadtteilen Hohenhaslach
und Häfnerhaslach bleiben
am Montag, 30. Oktober
wegen der darauffolgenden zwei
Feiertage geschlossen. In dringenden
Fälle besteht für das Standesamt
am 30.10. von 10 bis 12 Uhr
eine Rufbereitschaft unter Tel.:
0172/2767428.
Bei Störungen der Wasserversorgung
ist der Bereitschaftsdienst
unter der Notdienstnummer
016951-73724 rund um die Uhr zu
erreichen.
Das Hallenbad und die Sauna sind
geöffnet.
Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung
um Beachtung.
Fundsachen
1 Schmuckring
1 Kinderlederjacke
Sie können Ihre Fundsachen während
der Öffnungszeiten im Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3
abholen.
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Ausgabe-Nr. 21
Freitag, 27. Oktober 2017
Jahrgang 2017