Ausgabe-Nr. 47 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3
Kundenselbstablesung der
Wasserzähler
Alle Eigentümer bzw. Hausverwaltungen
erhalten bis Anfang Dezember
ein Schreiben mit Ablesekarte.
Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand
per Karte oder durch elektronische
Eingabe unter http://www.
wasser.sachsenheim.de bis Montag,
11.12.2017 weitergeleitet werden
muss.
Kunden, welche den Zählerstand bis
11.12.2017 nicht melden, müssen davon
ausgehen, dass der Zählerstand
geschätzt wird!
Bei weiteren Fragen rund um die
Ablesung stehen Ihnen Frau Keck
und Frau Weselan unter den Telefonnummern
07147/28-135 bzw. 28-
125 oder unter den E-Mail-Adressen
p.keck@sachsenheim.de bzw.
m.weselan@sachsenheim.de gerne
zur Verfügung.
Wir suchen
Weihnachtsbäume!
Jedes Jahr an Weihnachten stellt die
Stadt vor den Verwaltungsstellen
und dem Rathaus zur Freude der Bevölkerung
große Weihnachtsbäume
auf. Wer einen geeigneten, gut zugänglichen
Tannenbaum im Garten
hat und diesen hierfür zur Verfügung
stellen möchte, kann sich beim Städtischen
Baubetriebshof (Tel. 220390)
melden. Wenn der Baum geeignet ist,
entfernt ihn der Bauhof dann kostenlos
und aus ihm wird ein schöner
Weihnachtsbaum.
Herzliche Einladung zur
Adventsfeier im Haus der
Senioren
Die Stadt Sachsenheim lädt alle
Sachsenheimer Seniorinnen und Senioren
herzlich zur Adventsfeier am
Dienstag, 12. Dezember 2017, von
14.00 bis 17.00 Uhr im Haus der Senioren
ein. In vorweihnachtlicher
Atmosphäre haben Sie bei Kaffee
und weihnachtlichem Gebäck die
Gelegenheit, sich mit Freunden und
Bekannten zu treffen oder neue Bekanntschaften
zu schließen. Musikalisch
untermalt wird die Veranstaltung
von Herrn Deißer am
Klavier. Für das Rahmenprogramm
sorgen die Kinder und Erzieherinnen
des Kinderhauses Pfiffikus mit einem
kleinen Theaterstück. Beim Singen
von Weihnachtsliedern möchten
wir uns gemeinsam auf die Weihnachtszeit
einstimmen. Die Stadtverwaltung
und das Team vom Haus
der Senioren freuen sich auf Ihren
Besuch.
Der Eintritt ist frei, die Verpflegung
erfolgt auf Einladung der Stadt Sachsenheim.
Wir bitten um Anmeldung
unter Tel. 07147/28-180, da die Platzkapazität
im Haus der Senioren begrenzt
ist.
Fundsachen
1 Schlüssel mit Sternanhänger
3 Schlüssel am Ring mit Stempelchip
1 Schlüssel mit rotem Filsbandanhänger
1 schwarzes Damenfahrrad
1 schwarzes Klappfahrrad
Sie können Ihre Fundsachen während
der Öffnungszeiten im Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3 abholen.
Räum- und Streupflicht bei
Blättern, Schnee und Eis
Der Herbst ist da und der Winter
steht vor der Tür. Immer wieder
fragen Bürgerinnen und Bürger
bei der Stadtverwaltung nach, welche
Flächen und wie sie denn Räumen
müssen. Meist lassen auch erste
Beschwerden über nicht geräumte
Straßen und Wege bei Laubfall oder
Schnee nicht lange auf sich warten.
Wir wollen Sie über die bestehenden
Bestimmungen informieren und
fassen die wichtigsten Inhalte der
Räum- und Streupflichtsatzung zusammen.
Die ganze Satzung können
Sie unter www.sachsenheim.de
nachlesen.
Anwendungsbereich
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft
sind Gehwege oder entsprechende
Gehbahnen zu reinigen, von
Schnee zu räumen und zu streuen.
Als Gehwege gelten auch Fußwege
oder entsprechende Flächen am
Rande von Fußgängerzonen, wenn
sie nicht Bestandteil einer anderen
öffentlichen Straße sind.
Verpflichtung
Das Reinigen, Räumen und Streuen
ist Aufgabe der Eigentümer, bzw.
Mieter und Pächter der Grundstücke,
die an öffentliche Straßen, Wege,
Plätze, Fußgängerzonen etc. grenzen.
Die Räum- und Streupflicht gilt
auch dann, wenn das Grundstücke
nicht direkt an der Straße liegt, sondern
z.B. durch städtische unbebaute
Flächen, getrennt ist. Und zwar auf
eine Entfernung von bis zu 10 Meter
von der Grundstücksgrenze entfernt.
Streubereich
Die Räum- und Streupflicht der Anlieger
erstreckt sich auf die ganze
Länge der Straßengrenze ihrer
Grundstücke. Bei Eckgrundstücken
sind auch jene Flächen mit einzubeziehen,
die zwischen den zusammentreffenden
Gehwegen oder
Gehbahnen liegen. Gehwege an
Fahrbahnen sind in voller Breite zu
bestreuen, jedoch nur zu etwa Dreiviertel
ihrer Breite von Schnee zu
räumen. Bei Fußwegen erstreckt
sich die Verpflichtung auf eine Breite,
die ein Begehen mühelos möglich
macht, mindestens aber 1 Meter.
Gehbahnen sind in einer solchen
Breite zu räumen und zu bestreuen,
dass ein Fußgängerverkehr ohne
Einschränkungen möglich ist.
Schneeräumung
Die Gehwege und Gehbahnen müssen
werktags bis 7 Uhr, sonntags bis
9 Uhr von Schnee geräumt und gestreut
sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt
Schnee fällt oder Schnee- bzw.
Eisglätte auftritt, ist unverzüglich,
bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen
und zu streuen. Diese Pflicht
endet um 20.00 Uhr. Bei Gehwegen
an Fahrbahnen ist der Schnee auf
dem restlichen Teil des Gehweges -
und nur wenn der Platz dafür nicht
ausreicht - am Rande der Fahrbahn
anzuhäufen. Bitte achten Sie darauf,
die Straßeneinläufe frei zu halten!
Bestreuung
Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes
Material wie Sand,
Splitt oder Asche zu verwenden. Die
Verwendung von auftauenden Streumitteln
(z.B. Salz) ist grundsätzlich
verboten. Sie dürfen als Ausnahme
bei Eisglätte verwendet werden.
Nachbarschaftshilfe auch im Winter
gefragt
Zeigen Sie soziales Engagement und
helfen Sie Ihren Nachbarn, die gesundheitlich
nicht mehr so fit und
kräftig sind. Für sie ist das Schippen
und Reinigen der Gehwege nicht nur
eine große Belastung, sondern mit
höherem Alter auch eine zunehmende
Gefahr.
Daher appellieren wir an die Jungen
und Fitten unter Ihnen, Ihren Nachbarinnen
und Nachbarn unter die
Arme zu greifen.
Bußgelder
Bitte bedenken Sie, dass bei Verstößen
gegen die Streupflichtsatzung
dem Verantwortlichen ein Bußgeld
auferlegt werden kann.
Weihnachtsgeschenke
gesucht? Wie wär´s mit
Stadtwein!
Der begehrte Sachsenheimer Stadtwein
und die handgefertigten Wasserschloss
Pralinen können wieder
auf dem Weihnachtsmarkt gekauft
werden.
Er ist eine Rarität, der Muskattrollinger,
der von der Stadt Sachsenheim
angebaut und verkauft wird. Nur zu
Ehejubiläen, bei runden Geburtstagen
ab 80 Jahren und bei anderen
besonderen Gelegenheiten wird der
Wein übers Jahr verschenkt. Im freien
Verkauf ist er nicht erhältlich.
Diesen schönen Einklaufswagenchip
und andere kleine aber feine Präsente
gibt es am Stadtstand.
Umso größer ist die Nachfrage, wenn
er dann einmal im Jahr auf dem
Sachsenheimer Weihnachtsmarkt
am Stand der Stadt erworben werden
kann. In diesem Jahr ist es am 10. Dezember
wieder soweit.
Die schlanken Flaschen mit dem geschmackvollen
Etikett werden entweder
einzeln, im schönen, roten
Zweierkarton oder in Sechserkartons
verkauft.
Kommunal-Info
Auf unserer Homepage www.sachsenheim.
de finden Sie unter der Rubrik
„Verwaltung und Politik“ eine
Terminübersicht aller Sitzungen des
Gemeinderates, der Ortschaftsräte
und der Bezirksbeiräte.
Zu den öffentlichen Sitzungen sind
alle Interessierten recht herzlich eingeladen!
Die öffentlichen Tagesordnungen
wird 8 Tage und die öffentlichen Beratungsvorlagen
6 Tage vor dem Sitzungstag auf der
Homepage veröffentlicht.
Zur Sitzung werden für die Besucher
die Unterlagen im Sitzungssaal ausgelegt.
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet freitags
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr
in der Fußgängerzone im Bereich
der Lammstraße statt. Neben Eiern,
Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und
Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte,
Obst und Gemüse sowie
mediterrane Spezialitäten angeboten.
Standesamt am 29. November
2017 geschlossen
Wegen einer Fortbildungsveranstaltung
am Mittwoch, dem 29. November
bleibt das Standesamt in Sachsenheim
geschlossen.
Die Verwaltung bittet die Bevölkerung
um Beachtung.
Nächste
Erscheinungstermine
Nachrichtenblatt Nr. 24
am 8.12.2017
Redaktionsschluss 4.12., 10 Uhr
Nachrichtenblatt Nr. 25
am 22.12.2017
Redaktionsschluss 18.12., 10 Uhr
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IMPRESSUM
Herausgeber:
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74343 Sachsenheim
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Bürgermeister Horst Fiedler oder sein
Vertreter im Amt.
Tel. (07147) 28-100
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Anja Deters, Bietigheim-Bissingen
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kostenlos freitags alle 14 Tage.