Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 4
Am Mittwoch, 20.12.2017 findet in
Hohenhaslach im Gasthaus Rose
um 18:30 Uhr die jährliche Holzversteigerung
unter Revierförster Burkhard
Böer statt. Ab 15.12.2017 sind
die Holzlisten und Waldkarten auf
der Homepage eingestellt bzw. in der
Stadtkasse erhältlich.
Alle Interessenten
sind herzlich eingeladen!
Weitere Auskünfte zum Holzverkauf
erteilt Ihnen Frau Espenner, Stadtkasse,
Telefon 07147/28-129
Saunagenuss mit Livemusik
150 Besucher erlebten die Sauna
in sprichwörtlich einem anderen
Licht. Viele Angebote konnten zusätzlich
genutzt werden.
In einem ganz anderen Licht konnten
die 150 Besucher am Samstag den 18.
November 2017 von 20.00 – 02.00 Uhr
die Sachsenheimer Sauna genießen.
Sowohl der Hallenbad- als auch der
Saunabereich waren mit LED-Spots,
Lichtwürfeln und Deckenstrahler
in ein stimmungsvolles Licht gehüllt.
Durch Feuerschalen und Spots
herrschte auch im Saunagarten eine
sehr gemütliche Atmosphäre, die
zum Verweilen einlud. Die Besucher
lauschten mit Begeisterung dem Musik
Duo „AK-Korda“. Die beiden Herren
präsentierten mit ihrem Akustiksound
Rock-/Popballanden der
70iger, 80iger und 90iger. Das Sauna-
Team ließ sich auch dieses Mal wieder
einiges einfallen: „Unsere ausgefallenen
und besonderen Aufgüsse
wie zum Beispiel der Bieraufguss bei
dem in der Saunakabine alkoholfreies
Bier gereicht wurde, Granatapfel-
oder der Eiskugelaufguss kamen bei
unseren Besuchern super an“, freut
sich Andreas Kotzmann, der für Hallenbad
und Sauna verantwortlich ist.
Er ist es auch, der sich zweimal im
Jahr das Programm für die Saunanächte
ausdenkt.
Highlight des Abends war sicherlich
die originelle Einführung des Ventilator
Aufguss in der Kelo-Blockhaussauna.
Der neu installierte Deckenventilator
mit seinem Durchmesser
von 2,40 Meter verteilt die warme
Luft beim Aufguss gleichmäßig. So
gelangt die Wärme auch an Nacken
und Rücken und hüllt die Saunagäste
rundum ein. Eine sehr gute Abhilfe
bei Verspannungen. Massagen
konnten wieder bei den Masseuren
von „Deine Auszeit“ gebucht werden.
Kostenlose Gesichtsmasken wurden
ebenfalls von ihnen angeboten. Kulinarisch
verwöhnt wurden die Saunagäste
mit Souvlaki-Spießen vom
Grill, Pitabrot und Glühwein aus
dem Feuerkessel. Rundum war es
eine gelungene Veranstaltung.
Zentrales Anmelde-
verfahren für einen
Kinderbetreuungsplatz
Für das kommende Kindergartenjahr
im Zeitraum vom 01.09.2018 bis
31.08.2019 läuft jetzt das zentrale
Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze
in Großsachsenheim, Kleinsachsenheim
und Hohenhaslach an.
Aufnahmeanträge nehmen Herr Kaiser
und Frau Uhl bei der Stadtverwaltung
bis spätestens 28. Februar
2018 entgegen.
Zurzeit werden alle Eltern in Großsachsenheim,
Kleinsachsenheim
und Hohenhaslach angeschrieben.
Wenn Sie in einem anderen Stadtteil
leben, wo es keine Ganztagesplätze
und keine Betreuungsplätze für Einjährige
gibt, Sie aber einen solchen
Platz wünschen, so beteiligen Sie
sich bitte ebenso an diesem zentralen
Anmeldeverfahren.
Die Stadt Sachsenheim, die Evangelischen
Kirchengemeinden und die
Arbeiterwohlfahrt Ludwigsburg bieten
für Kinder ab dem 1., 2. oder 3.
Lebensjahr Betreuungsplätze an.
Jede dieser Einrichtungen arbeitet
nach dem Orientierungsplan Baden-
Württemberg. Dabei legen die pädagogischen
Teams jeweils besonderen
Wert auf unterschiedliche Schwerpunkte.
Auch in den Betreuungszeiten
unterscheiden sich die Angebote.
Eine Übersicht über alle Betreuungseinrichtungen,
das Anmeldeformular
und die derzeit gültigen Elternbeiträge
finden Sie auf der städtischen
Homepage unter www.sachsenheim.
de unter der Rubrik „Bildung & Kultur
– Kinderbetreuung“.
Damit Sie für Ihr Kind den passenden
Platz wählen können, haben Sie
die Möglichkeit, sich bei den nachstehenden
Informationsveranstaltungen
in Großsachsenheim im
Zeitraum vom 09.01. – 15.02.2018 einen
persönlichen Eindruck von allen
Einrichtungen zu verschaffen.
Bei einem Aufnahmewunsch in den
Waldkindergarten ist die Teilnahme
an der Veranstaltung zwingend
erforderlich. Bei Interesse an einem
Kindergartenplatz in Kleinsachsenheim
oder Hohenhaslach bitten wir
Sie um direkten Kontakt mit den Einrichtungen.
Die Kontaktdaten finden
Sie nachstehend.
Wer seinen bevorzugten Betreuungsplatz
bereits im Vorfeld schriftlich
mitgeteilt hat, d. h. den Antrag bei
der Stadtverwaltung abgegeben hat,
muss sich am laufenden Verfahren
nur dann beteiligen, wenn sich zwischenzeitlich
Änderungswünsche
ergeben haben. Besucht Ihr Kind
bereits eine Krippenbetreuung und
wird es im Zeitraum von 01.09.2018
- 31.08.2019 drei Jahre alt, benötigen
wir eine erneute Anmeldung für den
Kindergarten.
Sie erhalten voraussichtlich im Mai
2018 von uns weitere Nachricht.
Nähere Auskünfte bei:
Herr Kaiser/Frau Uhl
Stadtverwaltung Sachsenheim
Team Bildung, Betreuung,
Bürgerengagement
Von-Koenig-Straße 17
Telefon: 07147/28-180 oder 28-183
Mail: s.kaiser@sachsenheim.de oder
d.uhl@sachsenheim.de
Informationsveranstaltungen
der Einrichtungen in
Großsachsenheim:
Kinderhaus Mobile,
Oberriexinger Str. 59: Dienstag,
09.01.2018, 16.00 Uhr
Kinderstube, Obere Str. 16:
Dienstag, 16.01.2018, 15.30 Uhr
Schlosskindergarten, Äußerer
Schloßhof 10: Dienstag, 16.01.2018,
17.00 Uhr
Übersicht über die Richtwerte für Baulandgrundstücke
Übersicht über die Richtwerte für Baulandgrundstücke
Stand 31.12.2016
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Sachsenheim hat in
seiner Sitzung am 17.11.2017 die Bodenrichtwerte, gem. § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB),
überarbeitet.
Die Richtwerte gelten für baureifes, voll erschlossenes, unbebautes Bauland.
Abweichungen einzelner Grundstücke in den Wert bestimmenden Eigenschaften, wie Lage,
Bebauung, Erschließung und Grundstücksgestaltung bewirken Anpassungen bzw. Abschläge des
Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Nutzung beschreibt die überwiegende Nutzung in der Richtwertzone.
Ortsteil/Gewann Art der baulichen
Nutzung
Richtwert/m²
Großsachsenheim:
100 Stadtmitte Kerngebiet 320 €
101 Östliches Stadtgebiet/Zimmerer Pfad Wohngebiet 370 €
102 Kerner Park
Eisenbahnstraße
Mischgebiet a)
Mischgebiet b)
320 €
290 €
103 Goethestraße Wohngebiet 400 €
104 Holderbüschle II und III Gewerbegebiet 140 €
105 Holderbüschle I Gewerbe-/Industriegebiet 120 €
106 Südl. Stadtgebiet/Kraichertsweg Wohngebiet
Mischgebiet/Gewerbegebiet
370 €
Einzelfallbewertung
107 Westliches Stadtgebiet/nördl. der
Bahnlinie
Wohngebiet 340 €
108 Nördliches Stadtgebiet Wohngebiet 300 €
109 Im Tal Mischgebiet 250 €
110 Bannhalde Wohngebiet 390 €
111 Eichwald Nord
Eichwald Süd
Gewerbe-/Industriegebiet a)
Gewerbe-/Industriegebiet b)
140 €
140 €
112 Bahnhofstraße (K+S) Gewerbe-/Industriegebiet 120 €
113 Siechwiesen Gewerbe 80 €
114 Süd I
Süd I östlicher Teil
Süd I südlicher Teil
Sondergebiet
Wohn-/Mischgebiet
Mischgebiet
180 €
600 €
480 €
115 Süd III Sonnenfeld Wohngebiet a)
Wohngebiet b)
Wohngebiet c)
600 €
900 €
1.000 €
116 Südlich Bahnhofstraße (K+S) Mischgebiet
Wohngebiet
200 €
300 €
Kleinsachsenheim
200 Alter Ortskern Kerngebiet/Dorfgebiet 250 €
201 Östlicher Stadtteil Wohngebiet
Kleinsachsenheim
200 Alter Ortskern Kerngebiet/Dorfgebiet 250 €
201 Östlicher Stadtteil Wohngebiet
Mischgebiet
460 €
360 €
202 Ost III Wohngebiet a)
Wohngebiet b)
Wohngebiet c)
350 €
370 €
400 €
203 Zeil/Bleiche Wohngebiet 370 €
204 Wird BRWZ 200 zugeordnet
205 Westlicher Ortsteil Wohngebiet 400 €
206 Heinzenberger Weg Gewerbegebiet
Mischgebiet
150 €
280 €
207 Kirbachstraße Wohngebiet 280 €
208 Karl-Drais-Str. westlicher Teil
Karl-Drais-Str. östlicher Teil
Mischgebiet
Mischgebiet
150 €
360 €
209 Schulgartenstr./Grundweg Wohngebiet 300 €
Hohenhaslach
300 Alter Ortskern Dorfgebiet 210 €
301 Niederhaslach Dorfgebiet 170 €
302 Aischbach Gewerbegebiet 120 €
303 Östlicher Ortsteil Wohngebiet 240 €
304 Allmandklinge Wohngebiet 340 €
305 Leimengrube Gewerbegebiet 100 €
306 Schelmenhalde Wohngebiet 300 €
307 Berg Dorfgebiet 200 €
308 Riesterrain Mischgebiet 170 €
Spielberg
400 Alter Ortskern Dorfgebiet 185 €
401 Neuere Baugebiete (Brunnenwiesen und
Hanfäcker)
Wohngebiet
Gewerbegebiet
195 €
75 €
402 Sulzbrunnen Mischgebiet 230 €
403 Hinter den Gärten Wohngebiet 210 €
Ochsenbach
410 Alter Ortskern Dorfgebiet 175 €
411 Hinter den Gärten/Westlich der
Baiselsbergstraße
Wohngebiet 220 €
412 Aucht Gewerbegebiet
Mischgebiet
80 €
150 €
413 Buchenrain Wohngebiet 200 €
414 Neue Heimat Wohngebiet 200 €
Häfnerhaslach
500 Alter Ortskern Dorfgebiet 130 €
501 Nördlicher Ortsteil Wohngebiet 150 €
Alle Stadtteile
Landwirtschaftliche Hofstellen 25 €
Gartenhausgebiete 10 €
Wochenendhausgebiete 25 €
Sachsenheim, den 01.12.2017
Mischgebiet
460 €
360 €
202 Ost III Wohngebiet a)
Wohngebiet b)
Wohngebiet c)
350 €
370 €
400 €
203 Zeil/Bleiche Wohngebiet 370 €
204 Wird BRWZ 200 zugeordnet
205 Westlicher Ortsteil Wohngebiet 400 €
206 Heinzenberger Weg Gewerbegebiet
Mischgebiet
150 €
280 €
207 Kirbachstraße Wohngebiet 280 €
208 Karl-Drais-Str. westlicher Teil
Karl-Drais-Str. östlicher Teil
Mischgebiet
Mischgebiet
150 €
360 €
209 Schulgartenstr./Grundweg Wohngebiet 300 €
Hohenhaslach
300 Alter Ortskern Dorfgebiet 210 €
301 Niederhaslach Dorfgebiet 170 €
302 Aischbach Gewerbegebiet 120 €
303 Östlicher Ortsteil Wohngebiet 240 €
304 Allmandklinge Wohngebiet 340 €
305 Leimengrube Gewerbegebiet 100 €
306 Schelmenhalde Wohngebiet 300 €
307 Berg Dorfgebiet 200 €
308 Riesterrain Mischgebiet 170 €
Spielberg
400 Alter Ortskern Dorfgebiet 185 €
401 Neuere Baugebiete (Brunnenwiesen und
Hanfäcker)
Wohngebiet
Gewerbegebiet
195 €
75 €
402 Sulzbrunnen Mischgebiet 230 €
403 Hinter den Gärten Wohngebiet 210 €
Ochsenbach
410 Alter Ortskern Dorfgebiet 175 €
411 Hinter den Gärten/Westlich der
Baiselsbergstraße
Wohngebiet 220 €
412 Aucht Gewerbegebiet
Mischgebiet
80 €
150 €
413 Buchenrain Wohngebiet 200 €
414 Neue Heimat Wohngebiet 200 €
Häfnerhaslach
500 Alter Ortskern Dorfgebiet 130 €
501 Nördlicher Ortsteil Wohngebiet 150 €
Alle Stadtteile
Landwirtschaftliche Hofstellen 25 €
Gartenhausgebiete 10 €
Wochenendhausgebiete 25 €
Sachsenheim, den 01.12.2017
Stand 31.12.2016
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt
Sachsenheim hat in seiner Sitzung am 17.11.2017 die Bodenrichtwerte, gem. § 196
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), überarbeitet.
Die Richtwerte gelten für baureifes, voll erschlossenes, unbebautes Bauland.
Abweichungen einzelner Grundstücke in den Wert bestimmenden Eigenschaften,
wie Lage, Bebauung, Erschließung und Grundstücksgestaltung bewirken Anpassungen
bzw. Abschläge des Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Nutzung beschreibt die überwiegende Nutzung in der Richtwertzone.