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Sachsenheimer
Nachrichtenblatt
Herzliche Einladung zur
Einwohnerversammlung
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
zum Jahresbeginn 2018 findet unsere
traditionelle Einwohnerversammlung
mit anschließendem
Einwohnergespräch statt.
Hierbei möchte ich die Gelegenheit
nutzen, Sie, die Einwohnerinnen
und Einwohner der Stadt
Sachsenheim über aktuelle und
künftige Planungen und Projekte
in der Stadt zu informieren.
Ich würde mich sehr freuen, Sie zu
dieser Veranstaltung begrüßen zu
dürfen und lade Sie recht herzlich
auf
Sonntag, 21. Januar 2018,
um 11:30 Uhr,
in die Sonnenberghalle
in Ochsenbach
ein.
Einlass ist ab 11:00 Uhr.
Im Anschluss findet in der Sonnenberghalle
ein lockerer Stehempfang
statt. Für das leibliche
Wohl wird in gewohnter Weise
bestens gesorgt sein. Die Landfrauen
Ochsenbach bereiten leckeres
Fingerfood für uns, der Kindergarten
Ochsenbach übernimmt
den Kaffee- und Kuchenverkauf.
Der Erlös soll für die Anschaffung
eines Lichtexperimentiertisches
verwendet werden. Zudem
wird der Musikverein Ochsenbach
für die musikalische Umrahmung
sorgen.
Ich freue mich auf ein Gespräch
mit Ihnen am 21. Januar 2018 in
Ochsenbach.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Horst Fiedler
Bürgermeister
Wer Unterstützung
benötigt ist hier richtig
Bewerbungen und Vorschläge für
die Geldvergabe aus der Bürgerstiftung
Sachsenheim jetzt einreichen!
Im Jahr 2008 wurde die „Bürgerstiftung
für gemeinnützige Zwecke
Sachenheim“ gegründet. Nun
wird zum 9. Mal ein Geldbetrag
aus der Sachsenheimer Bürgerstiftung
an gemeinnützige Zwecke
ausgeschüttet. Die Stadtverwaltung
sucht mit Hilfe der Bevölkerung
förderfähige, d.h. gemeinnützige
oder mildtätige Zwecke
sowie Projekte, die in diesem Jahr
von der Ausschüttung profitieren
sollen.
Es können sowohl Einzelpersonen
mit einer Einmalförderung, als
auch Einrichtungen bedacht werden.
Der Betrag kann auf mehrere
Personen oder Projekte verteilt
werden.
Im Jahr 2018 können 4.157,43 Euro
ausbezahlt werden.
Bitte reichen Sie Vorschläge ein,
wer Geld aus der Bürgerstiftung
erhalten soll. Formulieren Sie diese
auf maximal einer DIN A4 Seite
schriftlich. Gerne dürfen Sie auch
eine E-Mail schicken. Begründen
Sie, warum Ihr Projekt, bzw. die
von Ihnen vorgeschlagenen Personen
eine Förderung verdient hätte.
Reichen Sie Ihren Vorschlag bis
zum 25. April 2018 bei der Stadt
Sachsenheim ein. Entweder per
Post (Stadt Sachsenheim, Frau Nicole
Raichle, Äußerer Schloßhof
3, 74343 Sachsenheim), oder per
Mail (n.raichle@sachsenheim.de).
Vergessen Sie bitte Ihren Absender
nicht, damit wir Sie über den Verlauf
informieren können.
Darüber, wer eine Förderung erhält
und wie das Geld aufgeteilt
wird, entscheidet der Stiftungsrat
zeitnah nach Ablauf der Einreichungsfrist.
Wir werden die Öffentlichkeit über
die Presse darüber informieren,
wem das Geld zu Gute kommt.
Übrigens: Weitere Zustiftungen
sind jederzeit herzlich willkommen.
Mit den von der Bürgerstiftung
ausgeschütteten Mitteln sollen
auch künftig Sachsenheimer
Projekte, Einrichtungen und Privatpersonen
unbürokratisch und
unabhängig von der wirtschaftlichen
Lage unterstützt werden.
Nähere Informationen zur Bürgerstiftung
sind unter www.sachsenheim.
de zu finden.
Widerspruch gegen
Datenübermittlung an die
Bundeswehr
Der Bundestag hat am 28.April
2011 das Wehrrechtsänderungsgesetz
2011 (WehrRÄndG 2011) beschlossen.
Nach diesem Gesetz
können Frauen und Männer, die
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind, sich ab 1. Juli 2011
freiwillig für den Wehrdienst verpflichten.
Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes
wird die Aussetzung der
Wehrpflicht unter Fortentwicklung
des freiwilligen Wehrdienstes
nach dem Wehrpflichtgesetz
realisiert. Damit verbunden ist das
Ziel einer Reduzierung der Truppenstärke
auf bis zu 185.000 Soldaten.
Die Wehrpflicht bleibt im
Grundgesetz verankert und kann
bei Bedarf mit einfacher Mehrheit
vom Bundestag wieder eingeführt
werden. Mit der Aussetzung
der Pflichtdienste wird die Wehrpflicht
also nicht abgeschafft. die
Öffnung des freiwilligen Wehrdienstes
für Frauen stellt eine weitere
Maßnahme zur Gleichstellung
von Frauen im Wehrdienst dar.
Ab 1. Juli 2011 wird die regelmäßige
Datenübermittlung der Meldebehörde
an die Kreiswehrersatzämter
zum Zwecke der
Mustervorbereitung und der
Wehr- und Zivilüberwachung ausgesetzt.
Mit der Neuregelung im
Wehrpflichtgesetz werden die
Meldebehörden verpflichtet, dem
Bundesamt für Wehrverwaltung
einmal jährlich die Daten (Familienname,
Vornamen und aktuelle
Anschrift) von Männern und Frauen
mit deutscher Staatsangehörigkeit,
die im darauf folgenden Jahr
volljährig werden, zu übermitteln.
Die Datenerhebung an das Bundesamt
für Wehrverwaltung dient
dazu, Adressen zu erhalten, um
den betreffenden Personen Informationsmaterial
über die Streitkräfte
zukommen zu lassen. Die
betroffenen Personen haben ein
Widerspruchsrecht gegen die
Datenübermittlung zu diesem
Zweck. Machen Bürgerinnen und
Bürger von diesem Widerspruchsrecht
Gebrauch, dann unterbleibt
die Datenübermittlung an das
Bundesamt für Wehrverwaltung.
Der Widerspruch muss schriftlich
beim Bürgerservice in Sachsenheim
eingereicht werden.
Entsprechende Vordrucke können
beim Bürgerservice in Sachsenheim
oder auf den örtlichen Verwaltungsstellen
angefordert werden.
Mikrozensus 2018
Mikrozensus 2018 mit Fragen zur
Wohnsituation und Mietbelastung
Interviewer befragen rund 50 000
Haushalte in Baden-Württemberg
Die Präsidentin des Statistischen
Landesamtes, Dr. Carmina Brenner,
informiert die Presse, dass
der Mikrozensus 2018 beginnt.
Über das ganze Jahr 2018 werden
dazu In über 900 Gemeinden rund
50 000 Haushalte in Baden-Württemberg
von Interviewern des Statistischen
Landesamtes befragt.
Neben dem Grundprogramm
zur wirtschaftlichen und sozialen
Lage der Bevölkerung, werden
2018 auch Fragen zur Wohnsituation
gestellt. Dabei geht es um die
Versorgung mit schnellem Internet,
die Barrierefreiheit der Wohnung
sowie um die verwendeten
Energien für Heizung und Warmwasser.
In Mieterhaushalten wird
darüber hinaus die Mietbelastung
erhoben. Diese Zahlen sind für die
Planung von Politik und Verwaltung
von großer Bedeutung, stellt
Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die
ausgewählten Haushalte um ihre
Mitwirkung.
Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus
ist eine amtliche Haushaltsbefragung,
mit der seit 1957
wichtige Daten über die wirtschaftliche
und soziale Lage der
Bevölkerung ermittelt werden. Die
Ergebnisse dienen als Grundlage
für politische, wirtschaftliche und
soziale Entscheidungen in Bund
und Ländern, stehen aber auch der
Wissenschaft, der Presse und den
interessierten Bürgerinnen und
Bürgern zur Verfügung. Die Daten
des Mikrozensus werden kontinuierlich
über das ganze Jahr verteilt
von Erhebungsbeauftragten erhoben.
Knapp 1 000 Haushalte werden
pro Woche befragt.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Ausgabe-Nr. 2
Freitag, 19. Januar 2018
Jahrgang 2018
Fortsetzung auf Seite 3