Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 4
tag, 08.10.2018 und Dienstag,
09.10.2018, Anmeldung dazu ab
Samstag, 22.09.2018, bis Meldeschluss
Sonntag, 30.09.2018.
Anmeldung per E-Mail: ute.schymalla@
gmx.de
Anmeldung telefonisch: Ute Schymalla
(0176/42601429), Markus
Braun (0171/6564472) oder Siegfried
Jauß (07147/7916)
Zur Anmeldung ist erforderlich:
Name, Telefonnummer zwecks evtl.
Terminrückfragen, E-Mail-Adresse,
Wunschtermin, voraussichtliche Anliefermenge
Bitte beachten Sie, dass Ihr Wunschtermin/
Wunschzeitraum nicht immer
passgenau ermöglicht werden
kann. Wir sind jedoch bemüht, dies
so gut wie möglich abzustimmen.
Der Terminplan wird voraussichtlich
bis 02.10.2018 per E-Mail mitgeteilt.
Kosten für das Apfelsaftpressen:
F 4,40 für 5-Liter Bag-in-Box (mit
neuem Karton)
F 3,90 für 5-Liter Bag-in-Box (bei vorhandenem
Karton)
F 0,35 pro Liter nicht pasteurisiertem
Saft (für Most)
Ort/Uhrzeiten der Aktion: Kleinsachsenheim,
Parkplatz zwischen
Mehrzweckhalle und Sporthalle.
Zufahrt über den Besigheimer Weg.
Start jeweils 8 Uhr bis voraussichtlich
17 Uhr, nach Bedarf.
Ein Ernte-Tipp:Wer Bedenken hat,
dass seine Äpfel überreif werden
können, kann die Äpfel bei Reife von
Hand pflücken (nicht schütteln) und
in Kisten bis zum Presstermin einlagern.
Sie gewinnen dadurch nochmals
an Süße und Aroma. Zudem
gibt es keinen Stress mit dem Auflesen
zum gewählten Presstermin.
Die Bürgerinitiative und der OGV
wünschen ein gutes Heranreifen Ihrer
Äpfel und freuen sich auf Ihr Interesse
an der Apfelpressaktion.
Veröffentlichung von Alters-
und Ehejubiläen
Der Stadtverwaltung sind die Alters-
und Ehejubilare aus dem Melderegister
bekannt. Im Sachsenheimer
Nachrichtenblatt, im Internet (über
die Homepage der Stadt) und in der
Tagespresse werden die Jubilare veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt ab dem
70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab
dem 100. Geburtstag jährlich. Die
Ehejubiläen werden zum 50., 60.,
70. und 75. Hochzeitstag mit einem
Glückwunsch bedacht.
Nach § 50 BMG (Bundesmeldegesetz)
darf die Stadt Namen, akademische
Grade, Anschriften, Tag und
Art des Jubiläums von
Alters- und Ehejubilaren an die Presse
zur Veröffentlichung übermitteln.
Auf eine Veröffentlichung der Adressen
verzichtet die Stadt jedoch.
Die Übermittlung an die Presse und
somit die Veröffentlichung darf nicht
erfolgen, wenn eine Auskunftssperre
besteht, oder der Betroffene mitteilt,
dass die Veröffentlichung der
Daten unterbleiben soll.
Wenn Sie also im Jahr 2019 eines der
genannten Jubiläen feiern und keine
Veröffentlichung wünschen, teilen
Sie dies bitte mindestens sechs
Wochen vor dem Jubiläum schriftlich
mit.
Einen Antrag erhalten Sie im Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3, 74343
Sachsenheim, Tel. 07147 28-0. Dorthin
schicken Sie bitte auch Ihren Widerspruch,
oder an buergerservice@
sachsenheim.de. Sie können das
Formular auch unter www.sachsenheim.
de abrufen.
Personen, die einer Veröffentlichung
ihres Geburtstages oder Ehejubiläums
bereits widersprochen
haben, brauchen dies nicht zu wiederholen.
Hier sehen wir auch künftig von der
Veröffentlichung ab.
Vectoring-VDSL Ausbau der
Telekom in Häfnerhaslach
Laut der Telekom stehen ab sofort die
neuen, schnellen Internet-Anschlüsse,
in Häfnerhaslach zur Verfügung.
Das neue Netz soll so leistungsstark
sein, dass Telefonieren, Surfen und
Fernsehen gleichzeitig möglich sind.
Auch das Streamen von Musik und
Videos oder das Speichern in der
Cloud ist bequemer. Das maximale
Tempo beim Herunterladen steigt
auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde
(MBit/s).
Die Geschwindigkeit der Datenübertragung
in Häfnerhaslach wird
je nach Entfernung zum neu aufgebauten
Glasfaser-Schaltgehäuse bis
zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s)
im Download erreichen. Der V-VDSL
Ausbau (Vectoring-Very High Speed
Digital Subscriber Line) in Häfnerhaslach
an drei Verzweigungsstellen
(Kabelverzweigern) ist jetzt von der
Telekom abgeschlossen. Dies hat die
Telekom der Stadt auf Nachfrage zugesichert.
Ein Wechsel auf das glasfaserbasierende
V-VDSL Netz und die somit erhältliche
höhere Bandbreite kann
nur durch die Kunden selbst veranlasst
bzw. beauftragt werden.
Die ist u.a. möglich bei Telekom
Shop‘s in Bietigheim-Bissingen oder
Ludwigsburg, oder im Fachhandel
„the-Company.de“ in Vaihingen/Enz
Hundesteuer
Hunde sind die besten Freunde des
Menschen...
...aber sie sind auch zu versteuern.
Wenn Sie einen Hund an Ihrer Seite
haben, sind Sie auch verpflichtet,
Hundesteuer zu bezahlen.
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs-
und Aufwandssteuer. Die Einnahmen
aus der Hundesteuer fließen in
den großen Steuertopf der Stadt, aus
dem die kommunalen Aufgaben finanziert
werden. Eine konkrete Gegenleistung
erhält also der Hundehalter
für seine Steuerzahlung nicht.
Insbesondere stellt die Hundesteuer
keine „Hundekotbeseitigungsgebühr“
dar.
Als Rechtsgrundlage dient die Hundesteuersatzung
der Stadt Sachsenheim.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen
oder mit einem Hund in die Stadt
ziehen, haben Sie einen Monat Zeit
ihn anzumelden. Neugeborene Hunde
gelten als angeschafft, wenn sie
3 Monate alt sind. Ab da besteht die
Steuerpflicht.
Wie kann ich meinen Hund anmelden?
Formulare für die Anmeldung erhalten
sie bei der Stadtverwaltung im
Team Finanzen, oder im Internet unter
www.sachsenheim.de.
Wie lange muss ich Hundesteuer bezahlen?
Solange Sie den Hund besitzen, müssen
Sie die Steuer bezahlen. Verkaufen
Sie ihn oder stirbt er, endet auch
die Steuerpflicht. Auch dieses Formular
erhalten Sie bei der Stadt, oder
über das Internet. Wenn Sie umziehen,
müssen Sie den Hund auch ummelden.
Dies geschieht nicht automatisch.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Pro Jahr kostet:
der erste Hund 120,00 F
jeder weiterer Hund 240,00 F
der erste Kampfhund 683,00 F
jeder weitere
Kampfhund 1.366,00 F
Was ist ein Kampfhund?
Dies ist in der Hundesteuersatzung
der Stadt geregelt. Dazu gehören
u.a. Bullterrier, Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier sowie
deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden sowie
Bullmastiff, Mastino Napolitano,
Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge,
Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier,
Dogo Argentino, Mastiff und
Tosa Inu.
Gibt es eine Befreiung von der Hundesteuer?
Dies ist möglich für Hunde, die
1. zum Schutze und zur Hilfe blinder,
tauber oder hilfloser Personen
unentbehrlich sind. Das sind insbesondere
solche Personen, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen "B“, "BL“, "aG“ oder "H“
besitzen.
2. die Prüfung für Rettungshunde
oder die Wiederholungsprüfung mit
Erfolg abgelegt haben und für den
Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
stehen.
3. innerhalb eines Zeitraumes von 12
Monaten vor Beginn des Steuerjahres
die Schutzhundeprüfung III erfolgreich
abgelegt haben.
4. ausschließlich dem Schutz von
Epileptikern oder Diabetikern dienen,
wenn nachgewiesen wird, dass
sie hierzu geeignet sind.
5. ausschließlich für betriebliche
Zwecke gehalten werden. (Firmenhunde)
Anträge auf Steuerbefreiungen können
schriftlich bei der Stadtverwaltung
- Team Finanzen - mit entsprechenden
Nachweisen eingereicht
werden.
Wie komme ich an eine Hundesteuermarke?
Nach der Anmeldung werden unbefristet
gültige Hundesteuermarken
ausgegeben. Die Hundemarke bleibt
für die Dauer der Hundehaltung
gültig. Hunde müssen außerhalb
des bewohnten und dazugehörigen
Grundstücks eine gültige, deutlich
sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Bei Verlust der Hundesteuermarke
wird eine Ersatzmarke gegen eine
Gebühr von 8,00 F ausgehändigt.
Ich habe meinen Hund noch nicht
angemeldet. Womit muss ich rechnen?
Grundsätzlich handelt sich bei diesem
Versäumnis um eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße
geahndet werden kann. Wenn Sie
Ihren Hund allerdings nachträglich
anmelden, wird von der Einleitung
eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Für Rückfragen und weitere Informationen
zur Hundesteuer wenden
Sie sich bitte an Frau Rauch, Tel.
07147 28-134 oder per Mail an finanzen@
sachsenheim.de
Städtische Einrichtungen am
26. September geschlossen
Das Rathaus und die Verwaltungsstellen
in den Stadtteilen Spielberg,
Hohenhaslach und Häfnerhaslach
sowie alle städtischen Einrichtungen
einschließlich Bücherei bleiben
am Mittwoch, 26. September wegen
einer Gemeinschaftsveranstaltung
geschlossen. Das Hallenbad und die
Sauna sind geöffnet.
Der Notdienst für das Wasserwerk
ist über den Cityruf-Auftragsservice
unter der Telefon-Nummer
016951/7372684 zu erreichen.
Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung
um Beachtung.
Ein gemeinsamer
Krankenpflegeverein für
Sachenheim geplant
In der Stadt Sachsenheim bestehen
derzeit drei Krankenpflegevereine:
Die Krankenpflegevereine
Großsachsenheim und Kleinsachsenheim
stehen unter kirchlicher
Trägerschaft der jeweiligen Kirchengemeinden,
der Krankenpflege-Förderverein
Kirbachtal (für die Stadtteile
Hohenhaslach, Ochsenbach,
Spielberg und Häfnerhaslach) wird
von der Stadt Sachsenheim verwaltet.
Ursprünglich wurde z.B. der Krankenpflegeverein
Kirbachtal im Jahr
1977 vonseiten der Stadt gegründet,
um Leistungen in der Alten- und
Krankenpflege für die Bürgerinnen
und Bürger im Kirbachtal (durch Anstellung
einer Schwester beim Verein)
sicherzustellen. Zu diesem Zeitpunkt
war in Sachsenheim noch
keine Sozialstation für diese Aufgabe
vorhanden. Es bestanden lediglich
zwei Krankenpflegevereine in Groß-
und Kleinsachsenheim mit entsprechendem
Personal. Nach Gründung
der Sachsenheimer Sozialstation
wurde die Arbeit von Krankenpflegeverein
und Sozialstation aufgrund
gleicher Aufgabenstellung kontinuierlich
– auch personell – zusammengeführt.
Alle drei Krankenpflegevereine sind
der Tätigkeit und ihrem Zweck nach
(im Gegensatz zur Gründungszeit)
inzwischen reine Fördervereine, die
ihre Einnahmen komplett der Kirchlichen
Sozialstation Sachsenheim
für deren Angebote in der Alten- und
Krankenhilfe zur Verfügung stellen.
Leider sind die Mitgliederzahlen
der drei Vereine in den vergangenen
Jahren stetig zurückgegangen.
Aufgrund der parallel bestehenden
Vereinsstrukturen stehen die personellen
Kapazitäten für eine konzeptionelle,
intensive Vereinsarbeit
nicht zur Verfügung. Diese wäre aber
erforderlich, um die regelmäßigen
Vereinsaustritte (i.d.R. durch Tod des
Mitglieds) durch Anwerben von neuen
Mitgliedern auszugleichen.
Die drei Vereinsverantwortlichen –
Kirchengemeinden Großsachsenheim
und Kleinsachsenheim sowie
die Stadtverwaltung Sachsenheim