Ausgabe-Nr. 19 Sachsenheimer Nachrichtenblatt Seite 3
Fortsetzung von Seite 1
•
• Die Höchstzahl der wählbaren
Bewerberinnen bzw. Bewerber je
Stadtteil gilt auch, wenn Sie Ihre
- Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge
verteilen (panaschieren):
Sie können bei der Gemeinderats-,
der Ortschaftsrats- und der Kreistagswahl
Bewerberinnen bzw. Bewerbern
verschiedener Wahlvorschläge
Ihre Stimmen geben
(panaschieren). Damit erhalten Sie
die Möglichkeit, sich für die Persönlichkeiten
Ihres Vertrauens zu entscheiden,
unabhängig von einem
starren Wahlvorschlag.
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können
• die jeweiligen Bewerberinnen bzw.
Bewerber, die Sie wählen möchten,
auf den einzelnen Wahlvorschlägen
ankreuzen oder anderweitig
positiv kennzeichnen
oder
• die Bewerberinnen und Bewerber,
die Sie wählen möchten, auf
einen Wahlvorschlag in die dafür
vorgesehenen freien Zeilen mit der
Bewerbernummer und/oder dem
Namen eintragen.
Auch hier müssen wir Sie wegen der
unechten Teilortswahl bei der Gemeinderatswahl
auf folgende Formalien
hinweisen:
• Wenn Sie Bewerberinnen bzw.
Bewerber eines Wahlvorschlags
einem anderen Wahlvorschlag
hinzufügen, achten Sie bei der
Gemeinderatswahl bitte unbedingt
darauf, dass Sie die Bewerberin
bzw. den Bewerber in die freien
Zeilen des Stadtteils eintragen,
für den die Bewerberin bzw. der
Bewerber kandidiert – Wenn Sie
eine Bewerberin bzw. einen Bewerber
in einen anderen Stadtteil
eintragen, ist die Stimmabgabe
ungültig.
• Vergewissern Sie sich, dass Sie pro
Stadtteil insgesamt (bezogen auf
alle Wahlvorschläge) nicht mehr
Bewerberinnen bzw. Bewerbern
Stimmen gegeben haben, als der
Stadtteile Sitze im Gemeinderat
garantiert hat.
- Bis zu drei Stimmen je Bewerberin
bzw. Bewerber möglich (kumulieren):
Bei der Gemeinderats-, Ortschaftsrats,
und Kreistagswahl können Sie
nicht nur unabhängig von einem
Wahlvorschlag entscheiden, welche
Bewerberinnen bzw. Bewerber Sie
wählen möchten, sondern auch, wie
viele Stimmen Sie einer Bewerberin
bzw. einem Bewerber geben möchten.
Wenn Sie eine Bewerberin bzw.
einen Bewerber positiv kennzeichnen
durch
• ein Kreuz, Häkchen, Punkt, o.ä. ,
• die Bewerberin bzw. den Bewerber
unterstreichen oder umranden,
• die Zahl „1“ ins Kästchen hinter
den Bewerberdaten eintragen,
so erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber
eine Stimme. Sie haben aber
auch die Möglichkeit, einer Bewerberin
bzw. einem Bewerber zwei
oder drei Stimmen zu geben. Tragen
Sie dazu die Zahl „2“ oder „3“ ein.
- Stimmabgabe bei der Gemeinderats,
Ortschaftsrats- und Kreistagswahl
auf einen Wahlvorschlag beschränken:
Wenn Sie nur Bewerberinnen und
Bewerber eines Wahlvorschlags
wählen möchten, können Sie
• diesen Wahlvorschlag aus dem
Stimmzettelblock heraustrennen
und ohne Kennzeichnung abgeben,
oder
• diesen Wahlvorschlag positiv
kennzeichnen, z.B. durch ankreuzen,
unterstreichen oder umranden
der Bezeichnung der Partei
bzw. Gruppierung, oder
• alle Wahlvorschläge bis auf einen
durchstreichen.
In diesem Fall erhält jede Bewerberin
bzw. jeder Bewerber eine Stimme.
Maximal erhalten jedoch nur so
viele Bewerberinnen bzw. Bewerber
einen Stimme, wie zu wählen sind.
Maßgeblich welche Bewerberinnen
und Bewerber in diesem Fall eine
Stimme erhalten, ist die Reihenfolge,
in der sie auf dem Stimmzettel aufgeführt
sind.
Zwei Hinweise:
• Wenn Wahlvorschläge weniger
Bewerberinnen bzw. Bewerber
enthalten, als wählbar sind (z.B.
bei der Wahl des Gemeinderats
weniger als 21 Kandidatinnen
bzw. Kandidaten), bekommen die
aufgeführten Bewerberinnen und
Bewerber auch nur jeweils eine
Stimme, wenn Sie den Wahlvorschlag
auf die o.g. Weise abgeben.
• Bei der Gemeinderatswahl bezieht
sich die Höchstzahl der
zu vergebende Stimmen auf die
einzelnen Stadtteile. Wenn ein
Wahlvorschlag mehr Bewerberinnen
bzw. Bewerber für einen
Stadtteil enthält, als dieser Sitze
im Gemeinderat garantiert hat, so
erhalten nur so viele Bewerberinnen
und Bewerber des Stadtteils
eine Stimme, wie für den Stadtteil
Sitze zu vergeben sind. Enthält ein
Wahlvorschlag in einem Stadtteil
weniger Kandidatinnen bzw. Kandidaten,
erhalten nur die aufgeführten
eine Stimme.
Sie können sich vorstellen, dass die
komplizierte Auszählung der Stimmzettel
nicht am Wahltag abgeschlossen
werden kann. Auch mit mehr als
120 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen
und Wahlhelfern müssen wir die
Feststellung der Wahlergebnisse für
die Gemeinderats-, Kreistags- und
Ortschaftsratswahl am Montag, 27.
Mai 2019 fortsetzen.
Die Stadtverwaltung und alle Verwaltungsstellen
bleiben deshalb am
Montag, 27. Mai 2019 geschlossen.
Wochenmarkt
Herzlich Willkommen auf
dem Sachsenheimer
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet freitags
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr
in der Fußgängerzone im Bereich
der Lammstraße statt. Neben Eiern,
Frischgeflügel, Nudeln, Fleisch- und
Wurstwaren werden Käse- und Molkereiprodukte,
Obst und Gemüse sowie
mediterrane Spezialitäten angeboten.
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 ist
Wahltag.
An diesem Tag finden gleich mehrere
Wahlen statt, bei denen folgende
Vertretungen für die nächsten 5 Jahre
gewählt werden:
• Der neue Gemeinderat der
Gesamtstadt Sachsenheim und
die Ortschaftsräte der Stadtteile
Hohenhaslach, Ochsenbach,
Spielberg und Häfnerhaslach Diese
Gremien gestalten unmittelbar
unsere Stadt.
• Der Kreistag des Landkreises Ludwigsburg.
Sie haben die Möglichkeit,
Vertreterinnen und Vertreter
aus Sachsenheim in dieses Gremium
zu wählen und damit unserer
Stadt eine Stimme im Landkreis zu
verleihen. .
• Die Regionalversammlung des
Verbandes der Region Stuttgart.
Der Verband Region Stuttgart ist
die politische Ebene der Region
Stuttgart. Sie entscheiden, wer in
diesem „regionalen Parlament“
vertreten sein wird und damit
auch, wie sich die Region Stuttgart
weiterentwickelt.
• Bei der Europawahl wird das
Europäische Parlament von allen
Bürgerinnen und Bürgern der
Europäischen Union gewählt.
Deutschland hat 96 von den
insgesamt 705 Sitzen inne. Hier
entscheiden Sie durch Ihre Wahl
mit darüber, wie es mit und in der
Europäischen Union weitergeht.
Bei diesen Wahlen werben Kandidatinnen
und Kandidaten um unser
Vertrauen, um für und mit uns unsere
Zukunft zu gestalten. Ich finde
– zumal als frisch gewählter Bürgermeister:
Wer sich um ein öffentliches
Wahlamt bewirbt, hat es auch verdient,
dass man sich mit seinem Angebot
auseinandersetzt.
Deshalb bitte ich Sie: Machen Sie
von Ihrem Wahlrecht am 26. Mai
Gebrauch und geben Sie damit unseren
gewählten Vertretungen für
die Arbeit für unser demokratisches
Gemeinwesen ein starkes Mandat!
Falls Sie am 26. Mai nicht in Ihrem
Wahllokal wählen können, haben Sie
auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Ihr
Holger Albrich
Bürgermeister
Bürgerberatung
Sprechtage der
Rentenversicherung
Die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
werden in folgenden
Städten durchgeführt:
-Ludwigsburg, Obere Marktstraße
1-3 (gegenüber vom Rauthaus 1.OG
Zi.140), 71638 Ludwigsburg
-Bietigheim-Bissingen, Löchgauer
Str. 22 (EG Zimmer 116), 74321 Bietigheim
Bissingen
-Marbach, Marktstraße23 (3.OG,
Trauzimmer), 71672 Marbach.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungen
nur nach vorher erfolgter Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer
0711/84830300 oder auch
online unter https://www.eservicedrv.
de/eTermin/dsire/step0.jsp
Kommunal-Info
Auf unserer Homepage www.sachsenheim.
de finden Sie unter der Rubrik
„Verwaltung und Politik“ eine
Terminübersicht aller Sitzungen des
Gemeinderates, der Ortschaftsräte
und der Bezirksbeiräte.
Zu den öffentlichen Sitzungen sind
alle Interessierten recht herzlich eingeladen!
Die öffentlichen Tagesordnungen
werden 8 Tage und die öffentlichen
Beratungsvorlagen 6 Tage vor dem
Sitzungstag auf der Homepage veröffentlicht.
Zur Sitzung werden für
die Besucher die Unterlagen im Sitzungssaal
ausgelegt.
Nächste
Erscheinungstermine
Nachrichtenblatt Nr. 11
am 24.05.2019
Redaktionsschluss 20.05., 10 Uhr
Nachrichtenblatt Nr. 12
am 03.06.2019
Redaktionsschluss 07.06., 10 Uhr
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Herausgeber:
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74343 Sachsenheim
Verantwortlich für den Textteil:
Bürgermeister Holger Albrich oder
sein Vertreter im Amt.
Tel. (07147) 28-100
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Anja Deters, Bietigheim-Bissingen
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